Alle Investitionsprojekte müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 fertiggestellt werden (Umsetzungsfrist) und alle Zahlungsanträge müssen bis spätestens 31. März 2025 eingereicht werden (Frist für Vorlage des Zahlungsantrages). Es handelt sich hierbei um Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. Das jeweilige Bewilligungsschreiben kann frühere einzuhaltende Fristen vorgeben! Die Bezirksbauernkammer bietet zu den Abrechnungen auch eine kostenpflichtige Beratung an. Um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden, wird ersucht, fertige Projekte ehebaldigst abzurechnen.