HOCHWASSER 2024 – Information für Geschädigte
VERSICHERUNG
Welche Schäden sind bei der Versicherung zu melden?
Eigenheim- oder Haushaltsversicherung
Für Schäden am Gebäude und an der Gebäudesubstanz greift die Eigenheimversicherung. Je nach Versicherer sind die Verträge unterschiedlich ausgestaltet. Es muss daher mit dem Versicherer geklärt werden, welche Gegenstände bis zu welcher Deckungssumme versichert sind.
Kaskoversicherung bezahlt für Kfz-Schäden
Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung grundsätzlich versichert (nicht im Rahmen der Haftpflicht).
Schaden rasch bei der Versicherung melden
Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden zu dokumentieren und die Versicherung rasch zu informieren. Kontaktieren Sie Ihren Kundenbetreuer und halten Sie folgende Checkliste bereit:
Eigenheim- oder Haushaltsversicherung
Für Schäden am Gebäude und an der Gebäudesubstanz greift die Eigenheimversicherung. Je nach Versicherer sind die Verträge unterschiedlich ausgestaltet. Es muss daher mit dem Versicherer geklärt werden, welche Gegenstände bis zu welcher Deckungssumme versichert sind.
Kaskoversicherung bezahlt für Kfz-Schäden
Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung grundsätzlich versichert (nicht im Rahmen der Haftpflicht).
Schaden rasch bei der Versicherung melden
Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden zu dokumentieren und die Versicherung rasch zu informieren. Kontaktieren Sie Ihren Kundenbetreuer und halten Sie folgende Checkliste bereit:
- Polizzennummer
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Fotos von den Schäden
- Keine Gegenstände wegwerfen insbesondere, wenn sie beschädigt sind.
- Fotos vor den Aufräumarbeiten machen. Wenn der Keller überflutet ist, bitte vor der Trocknung Fotos machen.
- Wenn vorhanden, die Rechnungen der beschädigten Gegenstände dem Betreuer zur Verfügung stellen.
- Eine Schadensaufstellung mit einer ungefähren Wertangabe für beschädigte Gegenstände erstellen.
KATASTROPHENFONDS DES LANDES NÖ
Welche Schäden sind bei der Gemeinde zu melden?
Empfehlung: Melden Sie Ihre Schäden sowohl bei der Versicherung, als auch bei der Gemeinde!
Für weitere Informationen zum Katastrophenfonds des Landes NÖ klicken Sie bitte hier.
- Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Einrichtungsgegenständen, an Maschinen und Geräten sowie Verlust von Betriebsmittelvorräten
- Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, sofern nicht versicherbar
- Schäden an Nutztieren (neu im Rahmen dieses Ereignisses aufgenommen!)
- Schäden an Güterwegen, Forststraßen, Agrar- und Alpaufschließungen, sonst. Privatstraßen einschließlich deren Brücken
- Schäden an Teichanlagen und Fischbeständen, Flussbauten und sonstigen wasserbaulichen Anlagen
- Schäden durch Hangrutschungen
Empfehlung: Melden Sie Ihre Schäden sowohl bei der Versicherung, als auch bei der Gemeinde!
Für weitere Informationen zum Katastrophenfonds des Landes NÖ klicken Sie bitte hier.
HAGELVERSICHERUNG
Wer versichert ist kann landwirtschaftliche Kulturen, die durch Hochwasser geschädigt wurden bzw. auch Sturmschäden für bestimmte Kulturen melden.
Meldung entweder online Schadensmeldung | Österreichische Hagelversicherung oder über den zuständigen Berater der Versicherung.
STEUERLICHE SONDERVORSCHRIFTEN BEI NATURKATASTROPHEN
Im Hinblick auf Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasserschäden, gelten verschiedene steuerliche Sondervorschriften.
Zahlungserleichterungen:
Bei Zahlungsschwierigkeiten kann ein begründeter Antrag beim Finanzamt bezüglich Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung) gestellt werden. Auch bei der SVS ist ein solcher Antrag möglich. Bei zu erwartenden Gewinnrückgängen können die Betroffenen überdies eine Senkung der vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen beim Finanzamt beantragen; dies ist bis 31.10.2024 möglich.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Zahlungserleichterungen:
Bei Zahlungsschwierigkeiten kann ein begründeter Antrag beim Finanzamt bezüglich Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung) gestellt werden. Auch bei der SVS ist ein solcher Antrag möglich. Bei zu erwartenden Gewinnrückgängen können die Betroffenen überdies eine Senkung der vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen beim Finanzamt beantragen; dies ist bis 31.10.2024 möglich.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
SCHÄDEN BEI LANDWIRTSCHAFTLICHEN NUTZTIEREN
Das Land NÖ hat beschlossen, dass Schäden an Tierbeständen durch Hochwasser erstmals in die Katastrophenfondsentschädigung aufgenommen werden. (Anmerkung: Schäden an Tieren aufgrund von Hochwasser sind üblicherweise durch Versicherungen nicht gedeckt.)
Weitere Informationen bei Schäden an Tierbeständen folgen (Notwendigkeiten der Tierkennzeichnung, Meldungen, …).
SVS UNTERSTÜTZUNGSFONDS
Zur finanziellen Unterstützung bei Hochwasserschäden gibt es eine Unterstützung seitens der SVS.
Wer kann Hilfe beantragen?
Sie müssen bei der SVS pensionsversichert sein. Sind Sie sowohl nach dem BSVG als auch dem GSVG mehrfachversichert, können Sie die Hilfen zusätzlich auch aus dem GSVG Bereich beziehen! Eine gesonderte Einkommensprüfung wird nicht durchgeführt.
Leistung
Die Leistung beträgt immer 800 Euro und erfolgt aus dem SVS Unterstützungsfonds. Bei einer Schadenssumme darunter kann keine Unterstützung erfolgen.
Antrag
Die Leistung ist direkt bei der SVS mit folgendem Antragsformular zu beantragen: Sozialversicherungsanstalt (svs.at)
Das Antragsformular ist durch das Gemeindeamt zu bestätigen.
Welche Schäden?
Hochwasserschäden, die an Betriebsgebäuden und Maschinen oder sonstigen Gütern auftraten, die der land- und forstwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit dienen. Privatschäden können nicht berücksichtigt werden!
Land- und forstwirtschaftliche Flächen selbst sind keine sonstigen Güter im Sinne des Antrags, für bloße Flurschäden kann keine Unterstützung erfolgen.
Wer kann Hilfe beantragen?
Sie müssen bei der SVS pensionsversichert sein. Sind Sie sowohl nach dem BSVG als auch dem GSVG mehrfachversichert, können Sie die Hilfen zusätzlich auch aus dem GSVG Bereich beziehen! Eine gesonderte Einkommensprüfung wird nicht durchgeführt.
Leistung
Die Leistung beträgt immer 800 Euro und erfolgt aus dem SVS Unterstützungsfonds. Bei einer Schadenssumme darunter kann keine Unterstützung erfolgen.
Antrag
Die Leistung ist direkt bei der SVS mit folgendem Antragsformular zu beantragen: Sozialversicherungsanstalt (svs.at)
Das Antragsformular ist durch das Gemeindeamt zu bestätigen.
Welche Schäden?
Hochwasserschäden, die an Betriebsgebäuden und Maschinen oder sonstigen Gütern auftraten, die der land- und forstwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit dienen. Privatschäden können nicht berücksichtigt werden!
Land- und forstwirtschaftliche Flächen selbst sind keine sonstigen Güter im Sinne des Antrags, für bloße Flurschäden kann keine Unterstützung erfolgen.
ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH
Akutfonds für Überbrückungshilfe – Ansuchen um Überbrückungshilfe (orf.at)
Rasche Unterstützung bei Zerstörung oder Beschädigung von Wohnhaus (Erstwohnsitz) bis max. 2.100 EUR zur Sicherung des täglichen Bedarfes.
Rasche Unterstützung bei Zerstörung oder Beschädigung von Wohnhaus (Erstwohnsitz) bis max. 2.100 EUR zur Sicherung des täglichen Bedarfes.
AMA-MEHRFACHANTRAG
Können aufgrund dieser extremen Bedingungen AMA-Förderverpflichtungen (z.B. Ernteverpflichtung, Fristen bei Immergrün, …) nicht oder nur unzureichend eingehalten werden, kann innerhalb von 3 Wochen ab Feststellen der Schäden eine Meldung „Höhere Gewalt“ erfolgen.
Die Landwirtschaftskammer NÖ hat den Tatbestand der „Höheren Gewalt“ gebietsübergreifend für alle Bezirke in NÖ gemeldet. Die Gesamtsituation wurde gegenüber AMA und BML dargestellt und eine Fristwahrung sichergestellt. Welche Maßnahmen und Meldungen in weiterer Folge aufgrund der Wirkungen aus dem Hochwasser durch Betriebe notwendig sein können, wird gerade mit AMA und Ministerium abgestimmt. Aktuelle Informationen zur Abwicklung im MFA aufgrund des Hochwasserereignisses bzw. eventuell notwendiger Meldungen liegen nunmehr auf der AMA-Homepage vor: Erleichterungen nach enormen Niederschlägen beschlossen | AMA - AgrarMarkt Austria
Aktuelle Empfehlungen daher:
Die Landwirtschaftskammer NÖ hat den Tatbestand der „Höheren Gewalt“ gebietsübergreifend für alle Bezirke in NÖ gemeldet. Die Gesamtsituation wurde gegenüber AMA und BML dargestellt und eine Fristwahrung sichergestellt. Welche Maßnahmen und Meldungen in weiterer Folge aufgrund der Wirkungen aus dem Hochwasser durch Betriebe notwendig sein können, wird gerade mit AMA und Ministerium abgestimmt. Aktuelle Informationen zur Abwicklung im MFA aufgrund des Hochwasserereignisses bzw. eventuell notwendiger Meldungen liegen nunmehr auf der AMA-Homepage vor: Erleichterungen nach enormen Niederschlägen beschlossen | AMA - AgrarMarkt Austria
Aktuelle Empfehlungen daher:
- Ab-/Zuwarten, bis sich die Lage entspannt – durch Fristwahrung der Landwirtschaftskammer NÖ für das gesamte Bundesland kein Zeitdruck
- Einschätzung der einzelbetrieblichen Situation in den nächsten Tagen und Wochen, erst dann notwendige Handlungen oder Meldungen setzen – die Bezirksbauernkammern unterstützen
- Dokumentation (z.B. Fotos) von Schäden, Aufbewahrung von Schadensprotokollen
AMA-INVESTITIONSFÖRDERUNG
Wenn Gebäude, Anlagen oder andere Objekte, die im Rahmen der Investitionsförderung gefördert wurden, innerhalb der Behaltefrist (üblicherweise 5 Jahre ab Letztzahlung) durch das Hochwasser beschädigt bzw. vernichtet wurden, ist eine Meldung „Höhere Gewalt“ innerhalb von 15 Arbeitstagen vorzunehmen. Die Meldung ist schriftlich, z.B. über www.eama.at einzubringen.
HOF.LEBEN – BERATUNG.COACHING.MEDIATION
Extremwetterereignisse stellen uns auch psychisch vor große Herausforderungen und strapazieren unsere Belastbarkeit:
Wenn Sie über Ihre Sorgen und Belastungen sprechen möchten und jemanden brauchen, der zuhört, wenden Sie sich direkt an die psychosoziale Berater:innen von HOF.Leben in der Landwirtschaftskammer NÖ.
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DI Josef Stangl, MA
Dipl. Lebens- und Sozialberater, Eingetragener Mediator, T: 05 0259 362 - Elisabeth Rennhofer
Dipl. Lebens- und Sozialberaterin, Produktmanagerin HOF.Leben, T: 05 0259 363 - DI Victoria Loimer
Psychotherapeutin, T: 05 0259 364
Bäuerliches Sorgentelefon
Für viele Situationen im Leben braucht man Weggefährten. Oft hilft der Austausch mit dem Partner, in der Familie, mit Freunden und mit Nachbarn. Zusätzlich bietet “Lebensqualität Bauernhof” mit dem Bäuerlichen Sorgentelefon gezielte psychosoziale Beratung:
Hier können Sie über Ihre Situation reden, hier wird Ihnen zugehört – und das alles in einem geschützten Rahmen, begleitet von einem professionellen Team – österreichweit, anonym, vertraulich und zum Ortstarif.
Bäuerliches Sorgentelefon: 0810 / 676 810
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen)
www.lebensqualitaet-bauernhof.at
Hier können Sie über Ihre Situation reden, hier wird Ihnen zugehört – und das alles in einem geschützten Rahmen, begleitet von einem professionellen Team – österreichweit, anonym, vertraulich und zum Ortstarif.
Bäuerliches Sorgentelefon: 0810 / 676 810
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen)
www.lebensqualitaet-bauernhof.at