Investitionsförderung
Förderperiode 2014-2022
Alle Investitionsprojekte der Förderperiode 2014-2022 müssen bis spätestens 31.12.2024 fertiggestellt und alle Zahlungsanträge bis spätestens 31.03.2025 eingebracht werden.
Diese Termine sind ausnahmslos einzuhalten.
Generell wird empfohlen, den Zahlungsantrag möglichst zeitnah zu stellen, damit die Auszahlung der Förderung nicht unnötig verzögert wird. Dies ist möglich, sobald der Förderantrag bewilligt und das Projekt fertiggestellt ist.
Diese Termine sind ausnahmslos einzuhalten.
Generell wird empfohlen, den Zahlungsantrag möglichst zeitnah zu stellen, damit die Auszahlung der Förderung nicht unnötig verzögert wird. Dies ist möglich, sobald der Förderantrag bewilligt und das Projekt fertiggestellt ist.
Förderperiode 2023-2027
Die Förderstelle hat mit der Durchsicht der Anträge vom Jahr 2023 begonnen. Falls weitere Angaben oder Unterlagen zu erbringen sind, wird dies über die Digitale Förderplattform DFP kommuniziert.
Jeder Förderwerber bekommt einen Hinweis per e-mail, wenn es eine neue Nachricht in der DFP gibt.
Um die Förderung erhalten zu können, ist jedenfalls eine Antwort auf die Nachrichten bzw. eine Nachreichung von entsprechenden Unterlagen in der DFP erforderlich.
Jeder Förderwerber bekommt einen Hinweis per e-mail, wenn es eine neue Nachricht in der DFP gibt.
Um die Förderung erhalten zu können, ist jedenfalls eine Antwort auf die Nachrichten bzw. eine Nachreichung von entsprechenden Unterlagen in der DFP erforderlich.