Investitionsförderung Wein – Antragstellung ab 1. August
Folgende Punkte sind zu beachten:
Die Lieferung und die Rechnungslegung dürfen erst nach Einreichen des Antrages bei der AMA erfolgen!
Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der AMA (DFP) und ist ausschließlich mit einer gültigen ID-Austria der vertretungsbefugten Person möglich.
Die Mindestantragssumme je Fördergegenstand beträgt 2.000 € (netto).
Ein ausführliches Merkblatt finden Sie unter unten angeführtem LINK.
Für genauere Informationen und Hilfestellung bei der Antragstellung stehen Ihnen die Weinbauberater gerne zur Verfügung!
Die Lieferung und die Rechnungslegung dürfen erst nach Einreichen des Antrages bei der AMA erfolgen!
Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der AMA (DFP) und ist ausschließlich mit einer gültigen ID-Austria der vertretungsbefugten Person möglich.
Die Mindestantragssumme je Fördergegenstand beträgt 2.000 € (netto).
Ein ausführliches Merkblatt finden Sie unter unten angeführtem LINK.
Für genauere Informationen und Hilfestellung bei der Antragstellung stehen Ihnen die Weinbauberater gerne zur Verfügung!