Pflanzenschutzgeräte - Nur mit gültiger Prüfplakette verwenden!
Seit dem 26.11.2016 dürfen in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte nur noch mit gültiger Prüfplakette gemäß der NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung verwendet werden!
Unter www.noe.gv.at/Land-Forstwirtschaft/Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzgeraetekontrolle0.html kann das Register der autorisierten Werkstätten, die entsprechende Überprüfungen durchführen, abgerufen werden. Die Überprüfung muss alle 3 Jahre durchgeführt werden.
Neugeräte gelten innerhalb der ersten fünf Jahre ab Kauf (Datum am Kaufvertrag) als überprüft. Wurde eine Feldspritze z.B. am 10. Mai 2020 gekauft, so muss die erstmalige Überprüfung vor dem 10. Mai 2025 erfolgen. Der Abstand zwischen den weiteren Kontrollen darf drei Jahre nicht überschreiten. Der Nachweis wird bei einer Vor-Ort-Kontrolle über die Vorlage des Kaufvertrages erbracht.
Unter www.noe.gv.at/Land-Forstwirtschaft/Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzgeraetekontrolle0.html kann das Register der autorisierten Werkstätten, die entsprechende Überprüfungen durchführen, abgerufen werden. Die Überprüfung muss alle 3 Jahre durchgeführt werden.
Neugeräte gelten innerhalb der ersten fünf Jahre ab Kauf (Datum am Kaufvertrag) als überprüft. Wurde eine Feldspritze z.B. am 10. Mai 2020 gekauft, so muss die erstmalige Überprüfung vor dem 10. Mai 2025 erfolgen. Der Abstand zwischen den weiteren Kontrollen darf drei Jahre nicht überschreiten. Der Nachweis wird bei einer Vor-Ort-Kontrolle über die Vorlage des Kaufvertrages erbracht.