Aufbrauchsfristen bei Pflanzenschutzmitteln
Die kommenden Wochen sollten wieder zum Aussortieren von Altbeständen im Pflanzenschutzmittellager genutzt werden. Bei Pflanzenschutzmitteln mit Abverkaufsfrist ist die Aufbrauchsfrist zu beachten. Nach dem Ende der Aufbrauchsfrist dürfen die Produkte auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden!
Im Pflanzenschutzmittelregister können die aktuellen Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen sowie diverse Änderungen bei der Zulassung unter https://psmregister.baes.gv.at abgerufen werden.
Im Pflanzenschutzmittelregister können die aktuellen Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen sowie diverse Änderungen bei der Zulassung unter https://psmregister.baes.gv.at abgerufen werden.