Antragstellung Investitionsförderung
Im Rahmen der neuen Programmperiode zur ländlichen Entwicklung 2023 bis 2027 ist eine Antragstellung bezüglich Investitionsförderung ausschließlich über die digitale Förderplattform (DFP) der AMA möglich. Dazu ist eine Handysignatur des Antragstellers unbedingt notwendig.
Wesentliche Änderungen im Vergleich zur vergangenen Periode sind:
- Liefer- bzw. Leistungsdatum ist für die Kostenanerkennung ausschlaggebend
- Wegfall der Obergrenzen für außerlandwirtschaftliches Einkommen
- Keine Förderung für Gebäude mit fossilen Heizsystemen
- Einzelbetriebliche Förderung von Pflanzenschutzgeräten, Direktsaatanbaugeräten (beides bei entsprechender Auslastung) und von Notstromaggregaten
- Voraussichtliche Antragstellung ab April 2023 für Investitionen in Verkaufs- und Präsentations-räumen im Rahmen der Diversifizierung bei der NÖ-Landesregierung
- AIK-Untergrenze 20.000 €, generell 50 % Zinsenzuschuss
- Förderung von Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
Detaillierte Informationen finden Sie sowohl auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter „Förderung - Förderungen 2023 – 2027 - Investitionsförderung“, als auch im ausführlichen Artikel in der Februar 2023 - Ausgabe „Die Landwirtschaft“ auf den Seiten 12 bis 16.
Die Antragstellung kann in der digitalen Förderplattform (DFP) bei der AMA selbst vorgenommen werden. Wenn Sie die Antragstellung inklusive einscannen und hochladen aller notwendigen Unterlagen durch den Berater der Bezirksbauernkammer vornehmen lassen wollen, so ist dies gegen einen pauschalen Kostenersatz von 100 € je Antrag möglich.
Bei Fragen melden Sie sich bitte in Ihrer Bezirksbauernkammer!
Die Antragstellung kann in der digitalen Förderplattform (DFP) bei der AMA selbst vorgenommen werden. Wenn Sie die Antragstellung inklusive einscannen und hochladen aller notwendigen Unterlagen durch den Berater der Bezirksbauernkammer vornehmen lassen wollen, so ist dies gegen einen pauschalen Kostenersatz von 100 € je Antrag möglich.
Bei Fragen melden Sie sich bitte in Ihrer Bezirksbauernkammer!