Niederlassungsprämie
Allen Bewirtschaftern, die nicht älter als 40 Jahre sind und erstmals die Bewirtschaftung eines Betriebes aufnehmen, wird empfohlen, sich über die Möglichkeit einer Niederlassungsprämie beraten zu lassen.
Die Aufnahme der Bewirtschaftung kann in Form einer Betriebspachtung, Kauf, Übernahme oder Beteiligung an einer Gesellschaft sein. Die mögliche Antragstellung muss unbedingt innerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsaufnahme in der digitalen Förderplattform (DFP) bei der Agrarmarkt Austria erfolgen. Notwendige Unterlagen können auch später hochgeladen werden. Für den Erhalt einer Niederlassungsprämie muss mindestens eine Facharbeiterausbildung vorliegen oder diese innerhalb von 2 Jahren ab Bewirtschaftungsaufnahme absolviert werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter „Förderung - Förderungen 2023 - 2027 - Niederlassungsprämie“.
Gerne können Sie sich auch über die Möglichkeit einer Niederlassungsprämie in Ihrer Bezirksbauernkammer beraten lassen.
Die Aufnahme der Bewirtschaftung kann in Form einer Betriebspachtung, Kauf, Übernahme oder Beteiligung an einer Gesellschaft sein. Die mögliche Antragstellung muss unbedingt innerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsaufnahme in der digitalen Förderplattform (DFP) bei der Agrarmarkt Austria erfolgen. Notwendige Unterlagen können auch später hochgeladen werden. Für den Erhalt einer Niederlassungsprämie muss mindestens eine Facharbeiterausbildung vorliegen oder diese innerhalb von 2 Jahren ab Bewirtschaftungsaufnahme absolviert werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter „Förderung - Förderungen 2023 - 2027 - Niederlassungsprämie“.
Gerne können Sie sich auch über die Möglichkeit einer Niederlassungsprämie in Ihrer Bezirksbauernkammer beraten lassen.