Düngung mit Harnstoff
Bei der Anwendung von nicht stabilisiertem Harnstoff als Bodendünger sind auf Grundlage der Ammoniakreduktionsverordnung folgende Auflagen zu beachten:
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung (= LN ohne flächendeckenden Pflanzenbestand) ist nicht stabilisierter Harnstoff (= Harnstoff ohne Ureasehemmer) unverzüglich, spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung, einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
Hierfür sind ebenfalls Aufzeichnungen in der im Vorartikel (Wirtschaftsdüngereinarbeitung) bereits genannten Form notwendig.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einem Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: Als Kopfdünger ist Harnstoff nur noch mit Ureasehemmstoff ohne Einarbeitung zulässig. Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; UTEC® 46
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich.
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung (= LN ohne flächendeckenden Pflanzenbestand) ist nicht stabilisierter Harnstoff (= Harnstoff ohne Ureasehemmer) unverzüglich, spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung, einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
Hierfür sind ebenfalls Aufzeichnungen in der im Vorartikel (Wirtschaftsdüngereinarbeitung) bereits genannten Form notwendig.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einem Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: Als Kopfdünger ist Harnstoff nur noch mit Ureasehemmstoff ohne Einarbeitung zulässig. Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; UTEC® 46
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich.