Pufferstreifen neben Gewässern
Gemäß Nitrataktionsprogramm bzw. den Konditionalitäts-Bestimmungen sind bei Gewässern Pufferstreifen zur
Verhinderung von Einträgen anzulegen (zB mind. 5 m breiter Pufferstreifen entlang belasteter Gewässer gemäß
GLÖZ 4). Wurde eine Winterkultur neben einem betroffenen Gewässer im Herbst 2022 angebaut, durfte man
diese im Rahmen einer Übergangsregelung heuer noch ernten.
Der vorgeschriebene Pufferstreifen ist nun innerhalb von vier Wochen nach der Ernte anzulegen. Wenn dieser Pufferstreifen zukünftig als Biodiversitätsfläche beantragt werden soll, so sind bei der Anlage die maßgeblichen Vorgaben zu beachten, dh zB Anbau einer Mischung mit mindestens 7 insektenblütigen Kulturen aus mindestens 3 Pflanzenfamilien.
Der vorgeschriebene Pufferstreifen ist nun innerhalb von vier Wochen nach der Ernte anzulegen. Wenn dieser Pufferstreifen zukünftig als Biodiversitätsfläche beantragt werden soll, so sind bei der Anlage die maßgeblichen Vorgaben zu beachten, dh zB Anbau einer Mischung mit mindestens 7 insektenblütigen Kulturen aus mindestens 3 Pflanzenfamilien.