Tierhaltererklärung bis 31. März 2024
Dies gilt unabhängig davon, ob kupierte oder unkupierte Schweine gehalten werden. Die Tierhaltererklärung wird damit zu einem zentralen Dokument für jeden schweinehaltenden Betrieb, die jährlich erneuert werden muss.
Betriebe, die kupierte Schweine halten, begründen in diesem Dokument jährlich die Unerlässlichkeit des Kupierens bzw. erklären, dass sie mit einer Gruppe unkupierter Tiere in den Kupierverzicht einsteigen werden. Außerdem muss bei der Haltung von kupierten Schweinen eine jährliche "Risikoanalyse“ durchgeführt werden.
Weitere Informationen und Unterlagen dazu finden Sie auf der LK-NÖ Homepage.
https://noe.lko.at/aktionsplan-schwanzkupieren+2400++3826015
Betriebe, die kupierte Schweine halten, begründen in diesem Dokument jährlich die Unerlässlichkeit des Kupierens bzw. erklären, dass sie mit einer Gruppe unkupierter Tiere in den Kupierverzicht einsteigen werden. Außerdem muss bei der Haltung von kupierten Schweinen eine jährliche "Risikoanalyse“ durchgeführt werden.
Weitere Informationen und Unterlagen dazu finden Sie auf der LK-NÖ Homepage.
https://noe.lko.at/aktionsplan-schwanzkupieren+2400++3826015