Trockenheitsbedingte Ausnahmeregelung bei Acker-Biodiversitätsflächen
Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit im Frühjahr 2026 und der damit verbundenen Futterknappheit für die Landwirtschaft erlaubt das Landwirtschaftsministerium, mehr als 25% der Acker-Biodiversitätsflächen vor dem 1. August zu nutzen. Eine UBB- und Bio-Prämie darf für über 25% hinausgehende Flächen aber nicht gewährt werden.
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