Wein - Umstellungsförderung
Alle Betriebe, die 2027 eine Auspflanzung mit Umstellungsförderung planen und die Hilfestellung der Bezirksbauernkammer bei der Förderungsabwicklung in Anspruch nehmen wollen, werden gebeten, sich telefonisch voranzumelden.
In weiterer Folge wird ein Termin für die MFA-Abgabe 2027 (als Voraussetzung für die Antragstellung) sowie die Beantragung der Umstellungsförderung zugesendet.
Die endgültige Richtlinie ist noch ausständig - der Fördersumme beträgt aktuell 4.830 € pro ha.
Kosten für die Antragstellung der Umstellungsförderung im Wege der BBK:
80 € bei einer Fördersumme bis 4.000 € oder
180 € bei einer Fördersumme über 4.000 €
Bei Fragen zur Umstellungsförderung stehen Ihnen die Weinbauberater gerne zur Verfügung.
In weiterer Folge wird ein Termin für die MFA-Abgabe 2027 (als Voraussetzung für die Antragstellung) sowie die Beantragung der Umstellungsförderung zugesendet.
Die endgültige Richtlinie ist noch ausständig - der Fördersumme beträgt aktuell 4.830 € pro ha.
Kosten für die Antragstellung der Umstellungsförderung im Wege der BBK:
80 € bei einer Fördersumme bis 4.000 € oder
180 € bei einer Fördersumme über 4.000 €
Bei Fragen zur Umstellungsförderung stehen Ihnen die Weinbauberater gerne zur Verfügung.