Wolfsverordnung Meldungen wichtig
Um für Sicherheit zu sorgen und Schäden an Viehbeständen abzuwenden wird in der Verordnung ein klarer Stufenplan definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder entnommen werden dürfen.
Ein Auszug stellt die Möglichkeiten dar:
- Vertreibung jederzeit von jedermann möglich
- Entnahme durch Abschuss binnen vier Wochen im Jagdgebiet, wenn folgende problematische´Verhaltensauffälligkeiten gezeigt wurden:
- Wolf taucht mehr als zweimal binnen einer Woche während der Aktivitätszeit des Menschen (6 bis 22 Uhr) in Siedlung oder bei bewohntem Gebäude auf.
- Wolf folgt Mensch trotz Vertreibungsversuchen.
- Wolf nähert sich während der Aktivitätszeit des Menschen (6 bis 22 Uhr) in offenem Gelände Menschen an und bleibt längere Zeit (mind. 2 Minuten) in dessen Nähe (< 50 m).
- Wolf nähert sich während der Aktivitätszeit des Menschen (6 bis 22 Uhr) in Siedlung Menschen auf unter 100 m an und kann nur schwer vertrieben werden.
- Wolf nähert sich Menschen mit Hunden auf unter 50 m an und reagiert dabei mit Drohverhalten oder Angriff auf Hunde.
- Wolf tötet Hund in Siedlung oder bei bewohntem Gebäude.
- Wolf reagiert unprovoziert aggressiv (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen.
- Ein oder mehrere Wölfe überwinden mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerechten Nutztierschutz und töten darin gehaltene Nutztiere.
Sachgerechter Nutztierschutz liegt jedenfalls vor, wenn ...
... Weidetiere, insbesondere Schafe und Ziegen, geschützt werden durch
- nichtelektrischer Festzaun, mindestens 120 cm hoch (inklusive Spanndraht), mit Untergrabungsschutz auf der Außenseite (z.B. elektrischer Stoppdraht 20 cm über Boden und 20 cm vom Zaun weg oder Drahtgeflecht außen am Boden ausgelegt und fixiert) oder
- elektrischer Litzenzaun, mit mindestens vier Drähten bzw. Litzen, mindestens 90 cm Gesamthöhe und mindestens 3.000 V Stromspannung oder
- elektrischer Netzzaun mit einer Mindesthöhe von 90 cm und mindestens 3.000 V Stromspannung.
- Behirtung, Herdenschutzhunde oder Nachtpferch
- nichtelektrischer Festzaun (insbesondere handelsüblicher Maschendrahtzaun), mind. 180 cm hoch (inklusive Spanndraht) mit Untergrabungsschutz auf der Außenseite (z.B. elektrischer Stoppdraht 20 cm über Boden und 20 cm vom Zaun weg oder Drahtgeflecht außen am Boden ausgelegt und fixiert)
Herdenschutz in ganz NÖ:
Aufgrund der Ansiedelung von Wölfen in NÖ und den dadurch entstandenen Schäden an Weidetieren,
hat das Land NÖ ein Pilotprojekt zur Förderung vorbeugender Herdenschutzmaßnahmen verlängert.
Das Projekt bietet finanzielle Unterstützung für die Errichtung bzw. Adaptierung von Einzäunungen, die
über die Mindestkriterien eines ordentlichen Weidezaunes hinausgehen und den Vorgaben von Herdenschutzzäunen
folgen. Vor der Projektteilnahme ist eine Beratung vor Ort notwendig. Es werden die
möglichen technischen Herdenschutzmaßnahmen für Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Neuweltkamelen
und Farmwild mit 80 % durch das Projekt gefördert. Kontakt und nähere Informationen: Reinhard
Gastecker, 05 0259 23203, reinhard.gastecker@lk-noe.at
hat das Land NÖ ein Pilotprojekt zur Förderung vorbeugender Herdenschutzmaßnahmen verlängert.
Das Projekt bietet finanzielle Unterstützung für die Errichtung bzw. Adaptierung von Einzäunungen, die
über die Mindestkriterien eines ordentlichen Weidezaunes hinausgehen und den Vorgaben von Herdenschutzzäunen
folgen. Vor der Projektteilnahme ist eine Beratung vor Ort notwendig. Es werden die
möglichen technischen Herdenschutzmaßnahmen für Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Neuweltkamelen
und Farmwild mit 80 % durch das Projekt gefördert. Kontakt und nähere Informationen: Reinhard
Gastecker, 05 0259 23203, reinhard.gastecker@lk-noe.at
Meldungen Wolfssichtungen als wichtiger Beitrag im Stufenplan:
bei problematischem Verhalten und Nutztierrissen Meldeformular „Wildtier-Kontaktformular“
an BH bzw. per Mail an wildtier@noel.gv.at, bei Vorliegen einer Gefahrensituation Notruf 133
an BH bzw. per Mail an wildtier@noel.gv.at, bei Vorliegen einer Gefahrensituation Notruf 133