Zuschuss zu SV-Beiträgen für hauptberuflich beschäftigte Angehörige vom Land NÖ
- Als Förderungswerber berechtigt sind Betriebsführer, die im Jahr 2025 einen Angehörigen (Kind, Enkel, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkind) für mind. 6 Monate vollbeschäftigt hatten und dieser somit kranken- und pensionsversichert war.
- Als Förderung wird ein Betrag von 366 € für max. eine/n Angehörige/n gewährt, bei nicht ganzjähriger Beschäftigung erfolgt eine Aliquotierung.
- Ohne Qualifikationsnachweis wird die Förderung für hauptberuflich beschäftigte Angehörige bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Jahrgang 2005 und jünger) gewährt.
- Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2004) bis zum 24. Lebensjahr (Jahrgang 2001) muss eine geeignete Facharbeiterausbildung nachgewiesen werden können.
- Über dem 24. Lebensjahr (Jahrgang 2000) bis zum 27. Lebensjahr (Jahrgang 1998) ist die Ablegung einer landwirtschaftlichen Meisterprüfung bzw. der Abschluss einer höheren Ausbildung notwendig.
Eine elektronische Antragstellung ist bis Ende September 2026 möglich. Weitere Infos erhalten Sie beim Amt der NÖ-Landesregierung, Frau Laura Siedl, T 02742/9005-12976.