Zweite AMA-Auszahlung für 2023
Was wurde am 26. Juni 2024 gezahlt?
Mit Ende Juni erfolgte die Restzahlung der ÖPUL- und Ausgleichszulagen-Prämien für 2023, sowie Nachberechnungen vergangener Jahre. Die noch ausständigen 25% der Ausgleichzulage und der ÖPUL-Prämien wurden mit dieser Auszahlung gemeinsam mit der vollständigen Prämie für die punktförmigen Landschaftselemente überwiesen.
Auch die Prämie für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" wurde im Juni ausbezahlt, da nun alle Begrünungszeiträume abgeschlossen sind. Die Auszahlung der Begrünungsprämie erfolgte damit drei Monate nach Ende des letzten Begrünungszeitraumes, bei Variante 6 bis 21. März, so früh wie noch nie. Bisher wurde die Begrünung ein Dreivierteljahr nach Ende des letzten Begrünungszeitraumes angewiesen.
Darüber hinaus wurden die Antragsjahre 2015 bis 2022 neu berechnet und alle etwaigen Ergebnisse einer Vor-Ort-Kontrolle sowie Einsprüche und Beschwerden berücksichtigt. Betriebe, die aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle im Dezember keine Direktzahlungen erhalten haben, sind jetzt bei dieser Auszahlung dabei.
Auch die Prämie für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" wurde im Juni ausbezahlt, da nun alle Begrünungszeiträume abgeschlossen sind. Die Auszahlung der Begrünungsprämie erfolgte damit drei Monate nach Ende des letzten Begrünungszeitraumes, bei Variante 6 bis 21. März, so früh wie noch nie. Bisher wurde die Begrünung ein Dreivierteljahr nach Ende des letzten Begrünungszeitraumes angewiesen.
Darüber hinaus wurden die Antragsjahre 2015 bis 2022 neu berechnet und alle etwaigen Ergebnisse einer Vor-Ort-Kontrolle sowie Einsprüche und Beschwerden berücksichtigt. Betriebe, die aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle im Dezember keine Direktzahlungen erhalten haben, sind jetzt bei dieser Auszahlung dabei.
Bescheide und Mitteilungen
Die Bescheide und Mitteilungen werden ein paar Tage nach der Auszahlung zugestellt. Für angemeldete Personen werden die Schreiben über "MeinPostkorb" zur Verfügung gestellt. Außerdem können Betriebe mit eAMA-Zugang die Bescheide und Mitteilungen auch im eArchiv abrufen.
Wichtig ist, die Bescheide und Mitteilungen gut durchzulesen. Die Einspruchs- beziehungsweise Beschwerdefrist beträgt nur vier Wochen ab Zustellung. Bei Fragen zu den Bescheiden oder Mitteilungen wenden Sie sich an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer.