Zwischenfruchtbegrünung 2026
Wegen der derzeit vielerorts trockenen Witterungsbedingungen wird heuer keine Beanstandung ausgesprochen werden, wenn eine ordnungsgemäße Begrünungsanlage erfolgt ist, jedoch der Feldaufgang keine Flächendeckung erreicht oder Ausfallgetreide die 50%-Grenze im Bestand überschreitet. Trotzdem sind die bekannten Fristen für Anlage und Beantragung und mögliche Ummeldungen einzuhalten.
Gewünschte Begrünungsvarianten (Varianten 1 bis 7) müssen über den MFA beantragt werden. Häufig werden die Begrünungen schon im Zuge der MFA-Abgabe im Frühjahr bekanntgegeben. Wurde dies nicht oder nur zum Teil gemacht, gelten für die Beantragung folgende Fristen:
- 31.08. für die Varianten 1, 2 und 3
- 30.09. für die Varianten 4, 5, 6 und 7
Bis zu diesen Terminen können Begrünungsflächen also noch beliebig verändert werden. Beachten Sie aber die Anbaufristen der jeweiligen Begrünungsvarianten:
Stellt sich heraus, dass Varianten nicht bis zum spätesten Anlagetermin angebaut werden können, sind die betroffenen Begrünungen umgehend abzumelden, spätestens am letzten Tag der Anlagemöglichkeit. Alternativ kann innerhalb der Fristen noch auf andere, später anzubauende Varianten gewechselt werden. Achtung: Wird bei einer Vor-Ort-Kontrolle festgestellt, dass beantragte Begrünungen nicht termingerecht angelegt wurden, wird die gesamtbetriebliche Begrünungsprämie gekürzt!
Beispiel
Im Frühjahr wurde im MFA eine Variante 4 - Begrünung beantragt. Aufgrund der Trockenheit entscheidet sich der Betriebsführer für einen späteren Anbau - es soll auf die Variante 5 gewechselt werden. Die Variante 4 ist bis spätestens 31. August (spätester Anlagetermin) abzumelden. Ansonsten kommt es bei Kontrollen zur Beanstandung. Die Beantragung der Variante 5 kann im Zuge der Abmeldung der bisherigen Begrünung mit erledigt werden, spätestens jedoch bis 30. September.