ÖPUL-Förderbedingungen: Welche Sanktionen folgen bei Verstößen?

Hauptmaßnahmen und Zuschläge einhalten
In der aktuellen GAP-Periode kann man aus 26 verschiedenen ÖPUL-Maßnahmen auswählen. Viele von ihnen bieten zusätzlich jährlich wählbare Zuschläge an. Um die Prämie beanspruchen zu können, muss man die Förderbedingungen für die Hauptmaßnahmen und die Zuschläge einhalten. Beispiele für Förderbedingungen sind
- sieben Prozent Biodiversitätsflächen bei Teilnahme an UBB oder Bio
- sortenreiner Anbau von SLK-Kulturen
- das Führen von Aufzeichnungen bei System Immergrün
Sanktionsstufen bei inhaltlichen Verstößen
Die gesamte Maßnahmenprämie wird je nach Schwere, Dauer und Häufigkeit eines Verstoßes gegen inhaltliche Auflagen unterschiedlich hoch gekürzt. Die gesamte Maßnahmenprämie inkludiert auch beantragte Zuschläge.
Die Sanktionsstufen
- Verwarnung: in den Jahren 2023 bis 2026, ab 2027 stattdessen Kürzung um 1 %
- Kürzung um 2 %
- Kürzung um 5 %
- Kürzung um 10 %
- Kürzung um 25 %
- Kürzung um 50 %
- Kürzung um 100 %

Ein Beispiel
UBB-Teilnehmer mit SLK-Flächen, folgende Verstöße:
Obige Grafik zeigt, wie viele Zuschläge bei den Maßnahmen UBB und Bio möglich sind. Bei Verstößen gegen mehrjährige Verpflichtungen oder Zuschlagsauflagen werden sowohl die UBB- oder Bio-Prämie als auch die Zuschläge gekürzt. Gleiches gilt bei anderen ÖPUL-Maßnahmen mit Zuschlägen, zum Beispiel bei Tierwohl-Maßnahmen oder Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland – kurz HBG.
- Vor-Ort-Kontrolle stellt zu wenig Biodiversitätsflächen fest
- für die seltene Sorte fehlt der Sortennachweis
Obige Grafik zeigt, wie viele Zuschläge bei den Maßnahmen UBB und Bio möglich sind. Bei Verstößen gegen mehrjährige Verpflichtungen oder Zuschlagsauflagen werden sowohl die UBB- oder Bio-Prämie als auch die Zuschläge gekürzt. Gleiches gilt bei anderen ÖPUL-Maßnahmen mit Zuschlägen, zum Beispiel bei Tierwohl-Maßnahmen oder Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland – kurz HBG.
Was passiert bei Wiederholungen?
Wiederholungen des gleichen Verstoßes werden strenger sanktioniert. Beim ersten Wiederholen erhöht sich die Sanktion um eine Stufe, bei der zweiten Wiederholung um zwei Stufen und so weiter. Es wird maximal um 100 Prozent gekürzt.
Wird in der Periode die Förderung zweimal um hundert Prozent gekürzt, wird man von Verpflichtungsbeginn an ausgeschlossen und die Förderung ist für jene Flächen zurückzuzahlen, die im Jahr des Ausschlusses beantragt wurden.
Erkenntnis
Hält man Förderbedingungen von Zuschlägen nicht ein, reduziert sich nicht nur die Zuschlags- sondern auch die gesamte Maßnahmenprämie. Das Einhalten aller Förderbedingungen ist wichtig und sichert die vollständige Prämie einer Maßnahme.