Geflügelpest „Vogelgrippe“
In diesen Zonen gilt für alle Geflügelhaltenden Betriebe folgendes:
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (aufzustallen). Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
- Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb (auch Schlachtbetrieb) verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
- Eier für den menschlichen Verzehr dürfen nicht aus der Sperrzone gebracht werden.
Ausnahme: Antrag und Genehmigung der Behörde - Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen, Schuh- und Kleidungswechsel etc.) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
Die restlichen Teile des Bezirkes Scheibbs und Melk gelten als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Folgende Vorgaben sind einzuhalten:
Stallhaltungspflicht:
Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte „Wintergärten – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
Betriebe (oder Privatpersonen) unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
- Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist und
- in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.