Anbau flächendeckende Zwischenfruchtbegrünung
Achten Sie daher auf eine ordnungsgemäße, möglichst sorgfältige Anlage der Zwischenfrüchte (entsprechendes Saatbeet und Sätechnik, Saatstärke, Saatzeitpunkt, Wahl von geeigneten Begrü-nungskulturen). Anzumerken ist, dass die Vorgaben bei den einzelnen Begrünungsvarianten lediglich ein Mindestmaß darstellen.
Kann keine flächendeckende Begrünung erreicht werden (zB durch zu trockene Witterung, schlechte Saatgutqualität, Schädlingsbefall, …), muss diese abgemeldet werden! Saatgutnachweise sind grundsätzlich nur im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen von Bedeutung, wenn zB nicht alle notwendigen Mischungspartner am Feld ersichtlich sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Artikel „Zwischenfruchtanbau 2024 – ÖPUL Zwischen-fruchtbegrünungen richtig beantragen und anlegen“ in der Juli-Ausgabe der Landwirtschaft auf den Seiten 18 und 19.
Kann keine flächendeckende Begrünung erreicht werden (zB durch zu trockene Witterung, schlechte Saatgutqualität, Schädlingsbefall, …), muss diese abgemeldet werden! Saatgutnachweise sind grundsätzlich nur im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen von Bedeutung, wenn zB nicht alle notwendigen Mischungspartner am Feld ersichtlich sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Artikel „Zwischenfruchtanbau 2024 – ÖPUL Zwischen-fruchtbegrünungen richtig beantragen und anlegen“ in der Juli-Ausgabe der Landwirtschaft auf den Seiten 18 und 19.