Flächenmonitoring MFA 2024
Diese Aufträge erfolgen
mittels Push-Nachricht in der „AMA MFA Fotos“-App (inkl. zweimaliger Erinnerung)
durch Versand einer e-mail an die in den eAMA-Kundendaten angegebene Mailadresse
durch Anzeige eines Plausibilitätsfehlers für die betroffenen Schläge im eAMA unter dem Register „Flächen“ in der Antragsübersicht.
Achtung:
Eine telefonische Auftrags-Benachrichtigung erfolgt seitens der AMA nur dann, wenn keine e-mail-Adresse angegeben und keine Registrierung in der AMA Fotos-App vorhanden ist. Es ist deshalb wichtig regelmäßig etwaige elektronische Benachrichtigungen (zB auch im Spam-Ordner) zu kontrollieren.
Bei Erhalt eines Prüfauftrages kann innerhalb von 14 Tagen sanktionslos berichtigt oder entsprechende Nachweise (meist in Form von geolokalisierten Fotos) erbracht werden.
Mit dem heurigen Jahr kommt es beim Flächenmonitoring zu wesentlichen Neuerungen bzw. Erweiterungen:
Pflege bei Biodiversitätsflächen: Überprüfung, dass max. 25% vor 1. August gepflegt werden/wurden bzw. ob mind. 1x in zwei Jahren gemäht/gehäckselt wird/wurde
Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen: Ganzjährige, flächendeckende Begrünung in jeder Fahrgasse (zulässige max. 8 Wochen offener Boden wird berücksichtigt)
Naturschutz: Flächen mit prüfbaren Auflagen, wie Schnitt-/Pflegezeitpunkte, Anzahl Nutzungen/Pflege, nutzungsfreier Zeitraum, …
INFO-Abfrage bei Hanf: Mittels Monitoring-Auftrag wird der Blühzeitpunkt erfragt (als Ersatz für Papiermeldung).
mittels Push-Nachricht in der „AMA MFA Fotos“-App (inkl. zweimaliger Erinnerung)
durch Versand einer e-mail an die in den eAMA-Kundendaten angegebene Mailadresse
durch Anzeige eines Plausibilitätsfehlers für die betroffenen Schläge im eAMA unter dem Register „Flächen“ in der Antragsübersicht.
Achtung:
Eine telefonische Auftrags-Benachrichtigung erfolgt seitens der AMA nur dann, wenn keine e-mail-Adresse angegeben und keine Registrierung in der AMA Fotos-App vorhanden ist. Es ist deshalb wichtig regelmäßig etwaige elektronische Benachrichtigungen (zB auch im Spam-Ordner) zu kontrollieren.
Bei Erhalt eines Prüfauftrages kann innerhalb von 14 Tagen sanktionslos berichtigt oder entsprechende Nachweise (meist in Form von geolokalisierten Fotos) erbracht werden.
Mit dem heurigen Jahr kommt es beim Flächenmonitoring zu wesentlichen Neuerungen bzw. Erweiterungen:
Pflege bei Biodiversitätsflächen: Überprüfung, dass max. 25% vor 1. August gepflegt werden/wurden bzw. ob mind. 1x in zwei Jahren gemäht/gehäckselt wird/wurde
Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen: Ganzjährige, flächendeckende Begrünung in jeder Fahrgasse (zulässige max. 8 Wochen offener Boden wird berücksichtigt)
Naturschutz: Flächen mit prüfbaren Auflagen, wie Schnitt-/Pflegezeitpunkte, Anzahl Nutzungen/Pflege, nutzungsfreier Zeitraum, …
INFO-Abfrage bei Hanf: Mittels Monitoring-Auftrag wird der Blühzeitpunkt erfragt (als Ersatz für Papiermeldung).
Nähere Informationen finden Sie in der Zeitschrift „Die Landwirtschaft“, Ausgabe Juli, Seite 24, bzw. im aktualisierten Merkblatt siehe u.a. LINK bzw. mit angeführtem QR-Code.