BIO-Kontrollkostenzuschuss
Neueinsteiger in Bio und Bio-Betriebe mit einem Bewirtschafterwechsel können unter bestimmten Bedingungen einen Bio-Kontrollkostenzuschuss abholen.
Wichtig ist, dass unmittelbar nach Abschluss des Kontrollvertrags oder nach dem Bewirtschafterwechsel, aber jedenfalls vor der ersten Kontrolle, ein Förderantrag gestellt wird. Ergänzend dazu muss jedes Jahr ein Zahlungsantrag gestellt werden. Die Auszahlung wird für maximal fünf Jahre gewährt.
Der Förderantrag (LE Maßnahme 77-01) ist über die digitale Förderplattform (DFP) ama.at/dfp mit der ID Austria durch den Bewirtschafter selbsttätig einzureichen.
Informationen gibt es in der BBK Gmünd bei Ing. Sandra Preisinger, T 05 0259-40522 oder DI Gerda Weinberger, T 05 0259-40521 und in der BBK Zwettl bei DI Martin Größ, T 05 0259-42121.
Wichtig ist, dass unmittelbar nach Abschluss des Kontrollvertrags oder nach dem Bewirtschafterwechsel, aber jedenfalls vor der ersten Kontrolle, ein Förderantrag gestellt wird. Ergänzend dazu muss jedes Jahr ein Zahlungsantrag gestellt werden. Die Auszahlung wird für maximal fünf Jahre gewährt.
Der Förderantrag (LE Maßnahme 77-01) ist über die digitale Förderplattform (DFP) ama.at/dfp mit der ID Austria durch den Bewirtschafter selbsttätig einzureichen.
Informationen gibt es in der BBK Gmünd bei Ing. Sandra Preisinger, T 05 0259-40522 oder DI Gerda Weinberger, T 05 0259-40521 und in der BBK Zwettl bei DI Martin Größ, T 05 0259-42121.