Dokumentationen für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Dokumentationsanforderungen
Der Lebensmittelunternehmer führt laufend eine Eingangs- und Ausgangsdokumentation durch.
- Schnittstelle Vorlieferant: Landwirtschaft
Die Eingangsdokumentation erfolgt auf Basis von Lieferscheinen (Rechnung, Viehverkehrsschein, Wiegeschein …). Bei Direktbezug von lebenden Tieren oder Futtermitteln von anderen Landwirten sind ebenfalls diese Dokumentationen zu verwenden. Jedenfalls hat ein Eingangslieferschein/-rechnung Lieferantendaten, Lieferschein-/ Rechnungsnummer, Produkteigenschaften (Produktbezeichnung, Menge/Gewicht, Stückzahl), Datum und Daten des Übernehmers zu enthalten. - Schnittstelle Landwirtschaft: Aufkaufender Handel oder Verarbeitung
Die Ausgangsdokumentation der Schnittstelle zur abnehmenden Stufe sollte kompatibel bzw. ident mit der Eingangsdokumentation des aufkaufenden Handels (Lebensmitteleinzelhandel, Großhandel) oder der Verarbeitung (Lebensmittelindustrie bzw. Gewerbe) sein. Bei der Dokumentation kann es sich um den Ausgangslieferschein/-rechnung des Landwirts oder um den Eingangslieferschein (Wiegeschein, Milchgeldabrechnung …) des aufkaufenden Handels handeln. Lieferantendaten, Lieferschein-/ Rechnungsnummer, Produkteigenschaften (Produktbezeichnung/eindeutige Artikelnummer, Menge/Gewicht, Stückzahl), Datum und Daten des Abnehmers müssen angeführt werden - Schnittstelle Landwirtschaft: Letztverbraucher
Bei der Abgabe von Produkten im Rahmen der Direktvermarktung an den Letztverbraucher (zB Kunde im Ab-Hof-Laden) gibt es eine Ausnahme: Hier entfällt die Ausgangsdokumentation. Werden im Rahmen der Direktvermarktung Produkte an die Gastronomie oder Großabnehmer abgeben, ist sehr wohl eine Ausgangsdokumentation notwendig.
Im Folgenden werden einige Beispiele für die Milchwirtschaft aufgelistet
Eingangsdokumentation
- Lieferscheine von Futtermitteln
- Viehverkehrsscheine von Zucht- oder Masttieren
- Lieferscheine von Milchhygieneartikeln und –mitteln
- Lieferscheine von Zutaten und Verpackungsmaterialien für die Direktvermarktung
- Lieferscheine von Materialien und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen
- Lieferscheine von Saatgut und Düngemitteln
- Milchgeldabrechnungen
- Viehverkehrsscheine von Schlacht- und Zuchtvieh
- Lieferscheine von Lebens- oder Futtermitteln an Verarbeiter oder Handel