Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in der Landwirtschaft
Bei der Erzeugung von Lebensmitteln ist Rückverfolgbarkeit seit 2002 gesetzlich in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verankert. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat zu deren Umsetzung eine Leitlinie herausgegeben, in der auch die Bedeutung der Verordnung für die landwirtschaftliche Produktion klargestellt wird.
Wozu braucht es Rückverfolgbarkeit?
Das primäre Ziel ist die Lebensmittelsicherheit im Binnenmarkt. Die Erfassung der Warenflüsse zwischen den Unternehmen und innerhalb eines Unternehmens sowie die Verknüpfungsmöglichkeit der Daten für die zuständigen Kontrollbehörden sollen gewährleistet werden. Dies ist notwendig, damit im Anlassfall effiziente und präzise Rücknahmen von Lebensmitteln vorgenommen werden können. Die zuständigen Behörden können zudem, falls erforderlich, die Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend rasch informieren. Zusätzlich ist Rückverfolgbarkeit mittlerweile ein Instrument im Kampf gegen Warenfälschungen und wird zum Schutz von Marken eingesetzt. Rückverfolgbarkeit ist die Voraussetzung für diverse Qualitätsprogramme.
Laut der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist „Rückverfolgbarkeit die Möglichkeit, ein Lebensmittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet werden kann, dass er in einem Lebensmittel verarbeitet wird, durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen“.
Die Lebensmittelunternehmen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit oder ohne Direktvermarktung ist in diesem Sinne ein Lebensmittelunternehmen. Jeder Lebensmittelunternehmer hat der Behörde auf Anfrage für jeden verwendeten Rohstoff/Ware die unmittelbaren Vorlieferanten und für jedes abgegebene Produkt die unmittelbaren Abnehmer (ausgenommen Abgabe an Letztverbraucher) bekannt zu geben. Unmittelbare Vorlieferanten in der Landwirtschaft sind beispielsweise die Futtermittelwirtschaft, Saatgutproduzenten, die Lieferanten von lebenden Tieren bzw. in der Direktvermarktung die Zulieferer von Rohstoffen bzw. Zutaten für die Verarbeitung. Unmittelbare Abnehmer sind Unternehmen, die Lebensmittel be- und verarbeiten (zB Molkerei) oder mit ihnen handeln bzw. lebende Tiere kaufen.
Wozu braucht es Rückverfolgbarkeit?
Das primäre Ziel ist die Lebensmittelsicherheit im Binnenmarkt. Die Erfassung der Warenflüsse zwischen den Unternehmen und innerhalb eines Unternehmens sowie die Verknüpfungsmöglichkeit der Daten für die zuständigen Kontrollbehörden sollen gewährleistet werden. Dies ist notwendig, damit im Anlassfall effiziente und präzise Rücknahmen von Lebensmitteln vorgenommen werden können. Die zuständigen Behörden können zudem, falls erforderlich, die Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend rasch informieren. Zusätzlich ist Rückverfolgbarkeit mittlerweile ein Instrument im Kampf gegen Warenfälschungen und wird zum Schutz von Marken eingesetzt. Rückverfolgbarkeit ist die Voraussetzung für diverse Qualitätsprogramme.
Laut der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist „Rückverfolgbarkeit die Möglichkeit, ein Lebensmittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet werden kann, dass er in einem Lebensmittel verarbeitet wird, durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen“.
Die Lebensmittelunternehmen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit oder ohne Direktvermarktung ist in diesem Sinne ein Lebensmittelunternehmen. Jeder Lebensmittelunternehmer hat der Behörde auf Anfrage für jeden verwendeten Rohstoff/Ware die unmittelbaren Vorlieferanten und für jedes abgegebene Produkt die unmittelbaren Abnehmer (ausgenommen Abgabe an Letztverbraucher) bekannt zu geben. Unmittelbare Vorlieferanten in der Landwirtschaft sind beispielsweise die Futtermittelwirtschaft, Saatgutproduzenten, die Lieferanten von lebenden Tieren bzw. in der Direktvermarktung die Zulieferer von Rohstoffen bzw. Zutaten für die Verarbeitung. Unmittelbare Abnehmer sind Unternehmen, die Lebensmittel be- und verarbeiten (zB Molkerei) oder mit ihnen handeln bzw. lebende Tiere kaufen.