Güllemengen beantragen bzw. richtigstellen
Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gül-leseparation“ besteht noch bis 30. November 2025 die Möglichkeit, die im laufenden Jahr tatsächlich ausgebrachten Mengen in m3 zu beantragen bzw. nachzumelden.
Falls schon im Zuge der Mehrfachantragstellung im Frühjahr 2025 eine m3-Menge angegeben wurde, ist diese jedenfalls auf Richtigkeit zu prüfen und bei Abweichungen mittels Korrektur zum Mehrfachan-trag 2025 richtigzustellen.