Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza) in Niederösterreich
Zu unterscheiden sind:
Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stand 26.11.2024)
Bezirke: Waidhofen/Ybbs-Stadt, Amstetten, Melk, Scheibbs, Korneuburg, Tulln, Krems-Stadt, Krems-Land, Mistelbach, St. Pölten-Stadt, St. Pölten-Land
Gebiete mit erhöhtem Risiko
Die restlichen Bezirke des Bundeslandes Niederösterreich
Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko
- Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel
- Hausgeflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
- keine Tränkung der Tiere mit Wasser aus Oberflächenwasser-Sammelbecken, wo Wildvögel Zugang haben
- regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften
- bei Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, der Legeleistung sowie erhöhte Todesraten ist ver-pflichtend die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft) zu informieren
- Genehmigungspflicht von Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (z.B. Tierausstellungen, Tiermärkte) durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft
Maßnahmen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, sind in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
-Auch kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung drin-gend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ einzuhalten.
Weitere laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege u. Konsumentenschutz https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/ krankheiten/ai.html bzw. auf der Homepage der LK NÖ unter https://noe.lko.at/tiere
Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stand 26.11.2024)
Bezirke: Waidhofen/Ybbs-Stadt, Amstetten, Melk, Scheibbs, Korneuburg, Tulln, Krems-Stadt, Krems-Land, Mistelbach, St. Pölten-Stadt, St. Pölten-Land
Gebiete mit erhöhtem Risiko
Die restlichen Bezirke des Bundeslandes Niederösterreich
Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko
- Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel
- Hausgeflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
- keine Tränkung der Tiere mit Wasser aus Oberflächenwasser-Sammelbecken, wo Wildvögel Zugang haben
- regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften
- bei Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, der Legeleistung sowie erhöhte Todesraten ist ver-pflichtend die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft) zu informieren
- Genehmigungspflicht von Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (z.B. Tierausstellungen, Tiermärkte) durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft
Maßnahmen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, sind in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
-Auch kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung drin-gend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ einzuhalten.
Weitere laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege u. Konsumentenschutz https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/ krankheiten/ai.html bzw. auf der Homepage der LK NÖ unter https://noe.lko.at/tiere