Aktionsplan Schwanzkupieren – Erinnerung an Fristeinhaltung
Auch Kleinstbetriebe müssen eine Tierhaltererklärung abgeben. Die Tierhaltererklärung ist damit ein zentrales Dokument für jeden Schweinebetrieb, um die gesetzlichen Vorgaben in der Schweinehaltung zu erfüllen. Die Tierhaltererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. März 2025 im VIS vorliegen.
Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der LK-NÖ abrufbar unter: https://noe.lko.at/schweine+2400++1294953 oder mit QR-Code
Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der LK-NÖ abrufbar unter: https://noe.lko.at/schweine+2400++1294953 oder mit QR-Code