AMA-Auszahlung im Dezember 2024
Was wird ausbezahlt?
100 % der beantragten Direktzahlungen
Basiszahlung inklusive Umverteilung, Junglandwirte Top-Up
75 % der ÖPUL-Prämien – ausgenommen der Maßnahme Zwischenfruchtbegrünung
25 % Restzahlung für ÖPUL-Maßnahmen erfolgt im Juni 2025
Die Zwischenfruchtbegrünung Herbst 2023/Frühjahr 2024 wurde bereits im Juni 2024 ausbezahlt.
75 % der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete - 25 % Restzahlung erfolgt im Juni 2025
Mitteilungen und Bescheide: Der Direktzahlungsbescheid sowie die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen, in denen die Berechnungsergebnisse samt möglicher Sanktionen dargestellt sind, werden den Betrieben voraussichtlich ab 15. Jänner 2025 zugestellt.
Erstmals wird bei dieser Auszahlung eine Wertanpassung in Höhe von 8 % bei ÖPUL und AZ wirksam (z.B. UBB von dzt. 70 €/ha auf 75,60 €/ha).
Bei den Maßnahmen der Öko-Regelung bleiben die Prämien unverändert, da diese aus Mitteln der 1. Säule ausbezahlt werden (hier ist die EU gefordert, ebenfalls eine Wertanpassung durchzuführen):
Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau und System Immergrün
Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
Tierwohl – Weide
Zusätzlich zu den Direktzahlungen, ÖPUL-Zahlungen und der Ausgleichszulage werden am 19. Dezember 2024 auch die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Rückvergütung und der Bodenbe-wirtschaftungsbeitrag ausbezahlt. Mitteilungen bzw. Bescheide mit den Auszahlungsergebnissen dieser Maßnahmen werden ebenso im Jänner 2025 zugestellt.
Die Rechtsmittelfrist gegen den Direktzahlungsbescheid bzw. die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen beträgt vier Wochen ab der Zustellung. Die Einbringung von Rechtsmitteln ist online über eAMA möglich und kann entweder selbsttätig oder im Wege der Bezirksbauernkammer erfolgen.
Sollten Sie die Hilfestellung der Bezirksbauernkammer für Beschwerden/Einsprüche in Anspruch nehmen wollen oder Beratungsbedarf hinsichtlich korrekter Auszahlung haben, ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
BBK Hollabrunn: Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
BBK Korneuburg: Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801
Hinweis: In Ihrer ÖPUL-Mitteilung finden Sie auch Informationen, wenn eine beantragte Maßnahme nicht zustande gekommen ist. Gegebenenfalls kann die betroffene Maßnahme bei Teilnahmewunsch im Jahr 2025 auch noch nachträglich (innerhalb einer zweiwöchigen Frist ab Mitteilungs-Zustellung) beantragt werden.
100 % der beantragten Direktzahlungen
Basiszahlung inklusive Umverteilung, Junglandwirte Top-Up
75 % der ÖPUL-Prämien – ausgenommen der Maßnahme Zwischenfruchtbegrünung
25 % Restzahlung für ÖPUL-Maßnahmen erfolgt im Juni 2025
Die Zwischenfruchtbegrünung Herbst 2023/Frühjahr 2024 wurde bereits im Juni 2024 ausbezahlt.
75 % der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete - 25 % Restzahlung erfolgt im Juni 2025
Mitteilungen und Bescheide: Der Direktzahlungsbescheid sowie die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen, in denen die Berechnungsergebnisse samt möglicher Sanktionen dargestellt sind, werden den Betrieben voraussichtlich ab 15. Jänner 2025 zugestellt.
Erstmals wird bei dieser Auszahlung eine Wertanpassung in Höhe von 8 % bei ÖPUL und AZ wirksam (z.B. UBB von dzt. 70 €/ha auf 75,60 €/ha).
Bei den Maßnahmen der Öko-Regelung bleiben die Prämien unverändert, da diese aus Mitteln der 1. Säule ausbezahlt werden (hier ist die EU gefordert, ebenfalls eine Wertanpassung durchzuführen):
Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau und System Immergrün
Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
Tierwohl – Weide
Zusätzlich zu den Direktzahlungen, ÖPUL-Zahlungen und der Ausgleichszulage werden am 19. Dezember 2024 auch die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Rückvergütung und der Bodenbe-wirtschaftungsbeitrag ausbezahlt. Mitteilungen bzw. Bescheide mit den Auszahlungsergebnissen dieser Maßnahmen werden ebenso im Jänner 2025 zugestellt.
Die Rechtsmittelfrist gegen den Direktzahlungsbescheid bzw. die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen beträgt vier Wochen ab der Zustellung. Die Einbringung von Rechtsmitteln ist online über eAMA möglich und kann entweder selbsttätig oder im Wege der Bezirksbauernkammer erfolgen.
Sollten Sie die Hilfestellung der Bezirksbauernkammer für Beschwerden/Einsprüche in Anspruch nehmen wollen oder Beratungsbedarf hinsichtlich korrekter Auszahlung haben, ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
BBK Hollabrunn: Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
BBK Korneuburg: Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801
Hinweis: In Ihrer ÖPUL-Mitteilung finden Sie auch Informationen, wenn eine beantragte Maßnahme nicht zustande gekommen ist. Gegebenenfalls kann die betroffene Maßnahme bei Teilnahmewunsch im Jahr 2025 auch noch nachträglich (innerhalb einer zweiwöchigen Frist ab Mitteilungs-Zustellung) beantragt werden.