Investitionen der Weinmarktordnung – ab August 2024
Die Lieferung und Rechnungslegung dürfen erst nach Einreichen des Antrages bei der AMA erfolgen!
Folgende Punkte sind besonders zu beachten:
Folgende Punkte sind besonders zu beachten:
- Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der AMA (DFP) und ist ausschließlich mit einer gültigen ID-Austria der vertretungsbefugten Person möglich!
- Bei Fördergegenständen, für die Referenzkosten festgelegt sind, ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Liegt der Kostenvoranschlag unter den Referenzkosten, wird der Antrag genehmigt. Liegt dieser über den Referenzkosten, sind insgesamt drei Kostenvoranschläge und zusätzlich eine Begründung für die Notwendigkeit des Fördergegenstandes in der beabsichtigten Ausprägung vorzulegen, um die erhöhten Kosten genehmigt zu bekommen. Andernfalls wird der Antrag mit den Referenzkosten gedeckelt.
- Bei Maßnahmen ohne Referenzkosten müssen bis zu einem Wert von 5.000 € (netto) ein, über 5.000 € bis 10.000 € (netto) zwei und über 10.000 € (netto) drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden.
- Die Nachrüstung bestehender Lagertanks mit Kühlmantel oder mit Kühlplatten ist förderfähig.