Investitionsförderung
Förderperiode 2014-2022
Alle Investitionsprojekte dieser Förderperiode müssen bis spätestens 31.12.2024 fertiggestellt und alle Zahlungsanträge bis spätestens 31.3.2025 eingebracht werden.
Maßgeblich ist jedenfalls das Bewilligungsschreiben mit den vorgegebenen Fristen! Generell wird empfohlen, den Zahlungsantrag möglichst zeitnah zu stellen, damit die Auszahlung der Förderung nicht unnötig verzögert wird. Dies ist möglich, sobald der Förderantrag bewilligt und das Projekt fertig gestellt ist.
Förderperiode 2023-2027
Bewilligungen bzw. Rückfragen werden in der Digitalen Förderplattform elektronisch übermittelt. Rückfragen sind im jeweiligen Förderantrag in der Rubrik Kommunikation einsehbar. Nach erfolgter Genehmigung muss der Zahlungsantrag gestellt werden.
Sollten Sie bei der Eingabe der notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnacheise, etc…) Unterstützung benötigen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin in ihrer BBK:
BBK Hollabrunn: 050 259 40604 Fr. Schönhofer
BBK Korneuburg: 050 259 40804 Frau Mantler
Sollten Sie bei der Eingabe der notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnacheise, etc…) Unterstützung benötigen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin in ihrer BBK:
BBK Hollabrunn: 050 259 40604 Fr. Schönhofer
BBK Korneuburg: 050 259 40804 Frau Mantler