Meine Meinung im Februar 2023
Liebe Leserin, lieber Leser!
Die noch vor wenigen Jahren für unmöglich gehaltenen Krisen lehren uns, dass die Sicherstellung der Versorgung Österreichs mit heimischen – und damit auch in Zeiten der Krise verfügbaren – Lebensmitteln und Energie an oberste Stelle der politischen Tagesordnungen gereiht werden muss. Es gilt, das heimische Potential zu nutzen, und dabei steht die Land- und Forstwirtschaft im Mittelpunkt. Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe sichern bäuerliches Einkommen und unzählige Arbeitsplätze. Sie sind unverzichtbar für den Klimaschutz. Als Landwirtschaftskammer NÖ begrüßen wir die Ankündigung der Regierung, dass die Produktion von klimafreundlichem Grüngas bis 2030 schrittweise auf 10,5 TWh pro Jahr erhöht werden soll. Neben der Umrüstung bestehender Anlagen wäre zur Zielerreichung unter anderem auch die Errichtung neuer Biomethananlagen mit biogenen Roh- und Reststoffen erforderlich, wie zum Beispiel mit Wirtschaftsdüngern und Ernteresten aus der Landwirtschaft sowie mit Holzreststoffen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen müssen nun in einem „Erneuerbare-Gase-Gesetz“ rasch geregelt werden. Das gilt es jetzt bestmöglich, praxistauglich und im Sinne unserer bäuerlichen Familienbetriebe und bäuerlichen Biogasanlagenbetreiber zu verhandeln und umzusetzen.
Johannes Schmuckenschlager
Die noch vor wenigen Jahren für unmöglich gehaltenen Krisen lehren uns, dass die Sicherstellung der Versorgung Österreichs mit heimischen – und damit auch in Zeiten der Krise verfügbaren – Lebensmitteln und Energie an oberste Stelle der politischen Tagesordnungen gereiht werden muss. Es gilt, das heimische Potential zu nutzen, und dabei steht die Land- und Forstwirtschaft im Mittelpunkt. Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe sichern bäuerliches Einkommen und unzählige Arbeitsplätze. Sie sind unverzichtbar für den Klimaschutz. Als Landwirtschaftskammer NÖ begrüßen wir die Ankündigung der Regierung, dass die Produktion von klimafreundlichem Grüngas bis 2030 schrittweise auf 10,5 TWh pro Jahr erhöht werden soll. Neben der Umrüstung bestehender Anlagen wäre zur Zielerreichung unter anderem auch die Errichtung neuer Biomethananlagen mit biogenen Roh- und Reststoffen erforderlich, wie zum Beispiel mit Wirtschaftsdüngern und Ernteresten aus der Landwirtschaft sowie mit Holzreststoffen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen müssen nun in einem „Erneuerbare-Gase-Gesetz“ rasch geregelt werden. Das gilt es jetzt bestmöglich, praxistauglich und im Sinne unserer bäuerlichen Familienbetriebe und bäuerlichen Biogasanlagenbetreiber zu verhandeln und umzusetzen.
Johannes Schmuckenschlager