Umbruch von Dauergrünland - Aktivierung
Nach der Feldstücksnutzungsart Grünland (Schlagnutzungsart z.B. Mähwiese/-weide zwei Nutzungen) kann der Ackerstatus am Feldstück nur durch eine Ackerkultur (z.B. Getreide, Kartoffel, ...) „aktiviert“ werden. D.h., die Beantragung einer Ackerfutter-Schlagnutzungsart (z.B. Wechselwiese) oder eine Hemmung (z.B. Grünbrache „DIV“, Sonstiges Feldfutter „DIV“ oder Wechselwiese „NAT“) nach Dauergrünland ist nicht möglich. Es ist auch die Anlage einer Biodiversitätsfläche NICHT möglich.
Folgende Schlagnutzungsarten aktivieren neben den klassischen Ackerkulturen wie z.B. Getreide oder Raps den Ackerstatus:
Bevor eine Grünlandfläche umgebrochen wird ist abzuklären, ob für diese Fläche ein generelles Umbruchsverbot besteht. Dies gilt für alle Betriebe, unabhängig von beantragten ÖPUL - Maßnahmen.
Grünlandumbruch ist verboten auf:
Bei Grünlandflächen in Natura 2000 - Gebieten (Flora - Fauna - Habitat - Gebieten und Vogelschutz-Gebieten) ist der Grünlandumbruch und die Grünlanderneuerung im Vorfeld abzuklären (FFH- und Vogelschutzgebiete ersichtlich im GIS-Layer).
Folgende Schlagnutzungsarten aktivieren neben den klassischen Ackerkulturen wie z.B. Getreide oder Raps den Ackerstatus:
- Klee (max. Gräseranteil im Bestand 10%)
- Luzerne
Bevor eine Grünlandfläche umgebrochen wird ist abzuklären, ob für diese Fläche ein generelles Umbruchsverbot besteht. Dies gilt für alle Betriebe, unabhängig von beantragten ÖPUL - Maßnahmen.
Grünlandumbruch ist verboten auf:
- Flächen, die nach GLÖZ 2 Feuchtschwarzerdeböden, Moorflächen oder Auböden sind (ersichtlich im Agraratlas und GIS-Layer).
- Grünland - Pufferstreifen entlang von Gewässern.
- Umweltsensiblen Dauergrünlandflächen (25 Lebensraumtypen) in Natura 2000 - Gebieten (ersichtlich im GIS-Layer).
Bei Grünlandflächen in Natura 2000 - Gebieten (Flora - Fauna - Habitat - Gebieten und Vogelschutz-Gebieten) ist der Grünlandumbruch und die Grünlanderneuerung im Vorfeld abzuklären (FFH- und Vogelschutzgebiete ersichtlich im GIS-Layer).