AMA - Auszahlungstermine
Die im MFA 2024 beantragten Ausgleichszahlungen und Leistungsabgeltungen für das Antragsjahr 2024 werden am 19. Dezember in folgender Höhe ausbezahlt:
Auszahlung voraussichtlich im Juni 2025:
Erstmals wird bei dieser Auszahlung eine Wertanpassung bei ÖPUL und AZ wirksam.
- 100 % der beantragten Direktzahlungen
- 75 % der ÖPUL Prämien (ausgenommen der Maßnahme „Zwischenfruchtbegrünung“)
- 75% AZ-Prämien für benachteiligte Gebiete
Auszahlung voraussichtlich im Juni 2025:
- 25 % Restzahlungen für ÖPUL-Maßnahmen
- 100 % Prämien der Maßnahme „Zwischenfruchtbegrünung“ für das Jahr 2024
- 25 % der AZ-Prämien
Erstmals wird bei dieser Auszahlung eine Wertanpassung bei ÖPUL und AZ wirksam.
- ÖPUL: Wertanpassung aller ÖPUL-Prämien um 8 %.
- Ausgleichszulage: Wertanpassung der AZ-Prämien um 8 %
Zusätzlich zu DIZA, ÖPUL und der AZ werden am 19. Dezember 2024 auch die von der Bundesregierung im Mai 2024 beschlossene CO2-Rückvergütung und der Bodenbewirtschaftungsbeitrag ausbezahlt.
Temporäre Agrardieselrückvergütung
Die Auszahlung für 2023 und 2024 durch das Zollamt Österreich erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025.
Eine genaue betriebsindividuelle Berechnung der Entlastungsmaßnahmen kann mit dem Online-Entlastungsrechner der Landwirtschaftskammer NÖ durchgeführt werden:
Link: https://entlastungsrechner.lk-noe.at
Temporäre Agrardieselrückvergütung
Die Auszahlung für 2023 und 2024 durch das Zollamt Österreich erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025.
Eine genaue betriebsindividuelle Berechnung der Entlastungsmaßnahmen kann mit dem Online-Entlastungsrechner der Landwirtschaftskammer NÖ durchgeführt werden:
Link: https://entlastungsrechner.lk-noe.at