Umbruch von Dauergrünland
Bevor eine Grünlandfläche umgebrochen wird ist abzuklären, ob für diese Fläche ein generelles Umbruchsverbot besteht. Dies gilt für alle Betriebe, unabhängig von beantragten ÖPUL - Maßnahmen.
Grünlandumbruch ist verboten auf:
- Flächen, die nach GLÖZ 2 - Feuchtschwarzerdeböden, Moorflächen oder Auböden sind (ersichtlich im Agraratlas und GIS-Layer).
- Grünland - Pufferstreifen entlang von Gewässern.
- Umweltsensiblen Dauergrünlandflächen (25 Lebensraumtypen) in Natura 2000 - Gebieten (ersichtlich im GIS-Layer).
Bei Grünlandflächen in Natura 2000 - Gebieten (Flora - Fauna - Habitat - Gebieten und Vogelschutz-Gebieten) ist der Grünlandumbruch und die Grünlanderneuerung im Vorfeld mit der Bezirks-hauptmannschaft abzuklären (FFH- und Vogelschutzgebiete ersichtlich im GIS-Layer).
Es wird vor dem Umbruch von Grünland empfohlen im Agraratlas bzw. im GIS Layer nachzuschauen bzw. in der BBK nachzufragen, ob ein Umbruchsverbot besteht.