BIO-Tiere - Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe!
Neubeantragung für bestimmte Eingriffe!
Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen gelten 3 Kalenderjahre, d. h., im Jahr 2023 ausgestellte Genehmigungen gelten noch bis 31.12.2025 und sind ab 1.1.2026 erneut
online unter https://portal.statistik.at über das VIS zu beantragen.
2. Fallweise Genehmigung:
Jedenfalls muss vor dem ersten Eingriff im Jahr 2026 ein neuer Antrag gestellt werden.
Für Anträge auf eine fallweise Ausnahmegenehmigung fallen Gebühren von rund 33,50 € an.
Nähere Informationen und Hilfe bei der Online-Antragstellung bei Frau DI Gerda Weinberger, BBK Gmünd und bei Herrn Dipl.-Päd.Ing. Erich Praher, BBK Zwettl.
Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen gelten 3 Kalenderjahre, d. h., im Jahr 2023 ausgestellte Genehmigungen gelten noch bis 31.12.2025 und sind ab 1.1.2026 erneut
online unter https://portal.statistik.at über das VIS zu beantragen.
- Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung (3 Jahre gültig):
- Zerstören der Hornanlage bei Kälbern bis 6 Wochen durch sachkundige Person, 6 - 8 Wochen durch Tierärzt:in.
- Zerstören der Hornanlage bei weibl. Kitzen für die Nutzung als Milchziegen bis 4 Wochen, nur durch Tierärzt:in.
- Kupieren des Schwanzes bei weibl. Lämmern, die für die Nachzucht bestimmt sind, bis 7 Tage durch sachkundige Person, Tierärzt:in muss betriebliche Notwendigkeit bestätigen.
2. Fallweise Genehmigung:
- Bei über 8 Wochen alten Kälbern und Rindern ist rechtzeitig vor dem Enthornen ein Antrag auf fallweise Genehmigung zu stellen.
Jedenfalls muss vor dem ersten Eingriff im Jahr 2026 ein neuer Antrag gestellt werden.
Für Anträge auf eine fallweise Ausnahmegenehmigung fallen Gebühren von rund 33,50 € an.
Nähere Informationen und Hilfe bei der Online-Antragstellung bei Frau DI Gerda Weinberger, BBK Gmünd und bei Herrn Dipl.-Päd.Ing. Erich Praher, BBK Zwettl.