Flächenzugänge ab MFA 2026
Ab dem Antragsjahr 2026 sind Flächenzugänge im ÖPUL bei mehrjährigen Maßnahmen (BIO, UBB, EEB, NAT, HBG, ...) nur mehr begrenzt prämienfähig. Wenn z.B. ein Betrieb mit „UBB“ von einem Betrieb ohne „UBB“ Flächen übernimmt, ist ab MFA 2026 die UBB-Prämie für diese Zugangsflächen bis Programmende mit max. 50% der Maßnahmenfläche laut MFA 2025 limitiert (mind. 5 ha werden aber jedenfalls gewährt).
Bei Maßnahmengleichheit - UBB-Betrieb übernimmt Flächen von UBB-Betrieb - ist diese Prämieneinschränkung nicht gegeben.