Biokontrollkostenzuschuss und AMA-Gütesiegel-Erdäpfel-Kontrollkostenzuschuss
Neue Bewirtschafter von Biobetrieben oder Neueinsteiger in die biologische Wirtschaftsweise können für die ersten 5 Jahre der Bewirtschaftung einen Biokontrollkostenzuschuss (Fördermaßnahme 77-01: "Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen") beantragen.
Über dieselbe Fördermaßnahme können Betriebe mit AMA-Gütesiegel-Speiseerdäpfel, ab diesem Jahr auch einen Kontrollkostenzuschuss beantragen.
Diese Beantragung ist nur mehr über die „DFP“ möglich. Seit dem Sommer werden die gestellten Anträge schrittweise genehmigt. Die Genehmigung ist in der „DFP“ ersichtlich und man wird per E-mail von der AMA informiert. Sobald der Antrag genehmigt ist, kann eine Abrechnung über die „DFP“ eingereicht werden.
Beim Zahlungsantrag (jährlich notwendig!) sind folgende Unterlagen hochzuladen:
Wichtig: Der Zahlungsantrag kann erst nach Genehmigung des Förderantrags in der DFP gestellt werden. Förderfähig sind jene Kontrollkosten ab dem Vorhandensein eines gültigen Förderantrags.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksbauernkammer.
Über dieselbe Fördermaßnahme können Betriebe mit AMA-Gütesiegel-Speiseerdäpfel, ab diesem Jahr auch einen Kontrollkostenzuschuss beantragen.
Diese Beantragung ist nur mehr über die „DFP“ möglich. Seit dem Sommer werden die gestellten Anträge schrittweise genehmigt. Die Genehmigung ist in der „DFP“ ersichtlich und man wird per E-mail von der AMA informiert. Sobald der Antrag genehmigt ist, kann eine Abrechnung über die „DFP“ eingereicht werden.
Beim Zahlungsantrag (jährlich notwendig!) sind folgende Unterlagen hochzuladen:
- Rechnung(en) der BIO-Kontrolle oder AMA Gütesiegel Kontrolle und Zahlungsnachweis(e).
Wichtig: Der Zahlungsantrag kann erst nach Genehmigung des Förderantrags in der DFP gestellt werden. Förderfähig sind jene Kontrollkosten ab dem Vorhandensein eines gültigen Förderantrags.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksbauernkammer.