Ausbildung Sachkunde Rodentizide
Mit der neuen Rodentizidsachkundeverordnung (BGBI II Nr. 246/2024) wird ab 1.1.2026 der Erwerb und die Anwendung von antikoagulanten Rodentiziden (Mäuse- und Rattengift) gesetzlich neu geregelt. Sowohl Verkäufer als auch berufliche Anwender benötigen künftig einen Sachkundeausweis, um diese hochgiftigen Biozidprodukte verwenden zu dürfen. Ihr Einsatz ist nur noch unter strengen Auflagen erlaubt.
Das LFI Österreich bietet in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern einen Onlinekurs (Dauer 2,5 Stunden) zum Erlangen des Sachkundeausweises an. Nach erfolgter Absolvierung wird ein Zertifikat ausgestellt, das zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis zum Erwerb berechtigt. Der Nachweis ist 6 Jahre gültig. Die Schulung sollte 2025 absolviert werden, um ab 2026 gesetzeskonform handeln zu können.
Das LFI Österreich bietet in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern einen Onlinekurs (Dauer 2,5 Stunden) zum Erlangen des Sachkundeausweises an. Nach erfolgter Absolvierung wird ein Zertifikat ausgestellt, das zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis zum Erwerb berechtigt. Der Nachweis ist 6 Jahre gültig. Die Schulung sollte 2025 absolviert werden, um ab 2026 gesetzeskonform handeln zu können.