20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023
Ziele der Maßnahme
- Erhalt und Ausbau klimafreundlicher und standortangepasster Tierhaltung.
- Verringerung von Luftschadstoffen aus der Landwirtschaft.
- Verbesserung des Tierwohls.
Wofür wird die Prämie bezahlt?
- Gefördert werden Mehraufwendungen für Weidehaltung von Tieren (Zaunherstellung, täglicher Austrieb, Weidepflege) im Vergleich zu ganzjähriger Stallhaltung und Mindererträge aufgrund Weidehaltung (Milchleistung, Verletzungsrisiko).
- Die Unterstützung wird für die Weidehaltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden (Pferde, Ponnys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamelen gewährt.
- Der regelmäßige Weidegang von Nutztieren ist die artgerechteste Haltungsform. Bewegung im Freien, die Art der Futteraufnahme sowie das Ruhe- und Sozialverhalten entsprechen den natürlichen Bedürfnissen der Tiere.
- Allerdings sind mit dieser Haltungsform insbesondere unter österreichischen Verhältnissen ein zusätzlicher Aufwand und Nachteile sowohl in der tierischen Leistungsfähigkeit als auch im Betriebsmanagement verbunden.
- Diese Nachteile gegenüber einer ganzjährigen Stallhaltung sollen durch diese Intervention abgegolten werden.
- Die Weidehaltung leistet aber auch einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Die Emissionen, die während des Weideganges entstehen sind relativ gering, da der leicht umsetzbare Stickstoff im Urin direkt auf die Weide aufgebracht und sehr schnell vom Boden aufgenommen wird.
- Durch den Weidegang werden Ammoniak- und Treibhausgasemissionen (Methan, Lachgas) gleichermaßen reduziert, da weniger Stickstoff gelagert wird und dadurch geringere Emissionen während der Lagerung und Ausbringung des Düngers entstehen.
Zugangsvoraussetzungen
- Teilnahme mit mindestens 2 RGVE/Betrieb über alle Kategorien im jeweiligen Jahr.
Definitionen im Rahmen der Maßnahme
Mit folgenden Tierkategorien kann an der Intervention "Tierwohl Weide“ teilgenommen werden:
- weibliche Rinder ≥2 Jahre (Kühe und Kalbinnen) = 1,0 RGVE (Zwergrinder: 0,5 RGVE)
- weibliche Rinder ≥½ Jahr und <2 Jahre = 0,6 RGVE (Zwergrinder: 0,3 RGVE)
- männliche Rinder ≥½ Jahr und <2 Jahre = 0,6 RGVE bzw. Zwerginder: 0,3 RGVE
- männliche Rinder ≥2 Jahre = 1,0 RGVE (bzw. Zwergrinder: 0,5 RGVE)
- weibliche Schafe ≥1 Jahr = 0,15 RGVE
- Neuweltkamele ≥1 Jahr = 0,15 RGVE
- weibliche Ziegen ≥1 Jahr = 0,15 RGVE
- Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) ≥½ Jahr = 0,2 bis 1,0 RGVE je nach Alter und Rasse
Förderverpflichtungen
- Weidehaltung zwischen 01. April und 31. Oktober an mindestens 120 Kalendertagen im Jahr von jeweils allen Tieren einer oder mehrerer Kategorien.
- Optional kann auch eine längere Weidedauer von zumindest 150 Kalendertagen je Kategorie beantragt werden, sofern dies für alle teilnehmenden Tiere einer Kategorie erreicht wird.
- Der Grundfutterbedarf muss während der beantragten Weidedauer überwiegend über die Beweidung abgedeckt werden. Die Beweidung muss über einen wesentlichen Teil des Tages erfolgen.
- Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Tränke und Unterstellmöglichkeit (oder Möglichkeit der raschen Verbringung in den Stall, wenn notwendig).
- Laufende Dokumentation der Weidehaltung (Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück am Heimbetrieb, Fremdweiden), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort, tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe) in einem Weidetagebuch.
- Meldepflicht, wenn die Mindestweidedauer für einzelne oder mehrere Tiere oder die gesamte Tierkategorie nicht eingehalten werden kann (z.B. kranke oder verletzte Tiere, Zuchttiere). In diesem Falle wird für die betroffenen Tiere keine Prämie gewährt.
Höhe der Förderung*
- Die Prämie beträgt rund 50 Euro je RGVE.
- Bei gleichzeitiger tierbezogener Prämiengewährung der gekoppelten Einkommensstützung für den Auftrieb auf Almen wird die Prämie für die betroffenen Tiere um die Hälfte reduziert (= rund 25 Euro je RGVE).
- Optionaler Zuschlag für ≥150 Kalendertage Weidehaltung je teilnehmende Tierkategorie: 20 Euro je RGVE.