Überprüfung Pflanzenschutzgeräte
Unter u.a. LINK kann das Register der autorisierten Prüf-Werkstätten abgerufen werden.
Beachten Sie die Gültigkeit der Prüfplakette auf ihrem Pflanzenschutzgerät.
Das Prüfintervall beträgt drei Jahre. Neugeräte gelten innerhalb der ersten fünf Jahre ab Kauf (Datum am Kaufvertrag) als überprüft.
Wurde eine Feldspritze zB am 20. Mai 2020 gekauft, so muss die erstmalige Überprüfung vor dem 20. Mai 2025 erfolgen. Der Nachweis wird bei einer Vor-Ort-Kontrolle über die Vorlage des Kaufvertrages erbracht.
Auch Granulatstreuer, mit denen Mikrogranulate und somit Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, unterliegen der regelmäßigen Überprüfungspflicht, wobei die gleichen Prüfintervalle wie bei den her-kömmlichen Pflanzenschutzgeräten gelten.
Beachten Sie die Gültigkeit der Prüfplakette auf ihrem Pflanzenschutzgerät.
Das Prüfintervall beträgt drei Jahre. Neugeräte gelten innerhalb der ersten fünf Jahre ab Kauf (Datum am Kaufvertrag) als überprüft.
Wurde eine Feldspritze zB am 20. Mai 2020 gekauft, so muss die erstmalige Überprüfung vor dem 20. Mai 2025 erfolgen. Der Nachweis wird bei einer Vor-Ort-Kontrolle über die Vorlage des Kaufvertrages erbracht.
Auch Granulatstreuer, mit denen Mikrogranulate und somit Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, unterliegen der regelmäßigen Überprüfungspflicht, wobei die gleichen Prüfintervalle wie bei den her-kömmlichen Pflanzenschutzgeräten gelten.