Meldungen Weinbaukataster und Fertigstellungsmeldung Umstellungsförderung
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass gemäß Weingesetz sämtliche Änderungen bei den Weingartenflächen (Rodung, Auspflanzung) lückenlos im Wege von eAMA (Weinbaukatastermeldung)
zu melden sind.
Im Fall von Auspflanzungen, die jetzt im Frühjahr 2025 durchgeführt wurden/werden, muss demnach nach der Pflanzung eine gesonderte Auspflanzmeldung erfolgen. Zusätzlich ist im Rahmen einer Korrektur zum Mehrfachantrag die Sorte sowie das konkrete Pflanzdatum nachzutragen.
Um Probleme bei der Auszahlung bzw. hohen nachträglichen Korrekturbedarf zu vermeiden, beachten Sie in ihrem eigenen Interesse diese Bestimmungen.
Sollte für diese Auspflanzungen auch eine Umstellungsförderung im Rahmen der Weinmarktordung beantragt worden sein, ist hier gesondert die Fertigstellung mittels „Zahlungsantrag“ zu melden. Diese Meldung ist erst nach Erhalt der Genehmigung durch die AMA möglich.
Fertigstellung im Sinne der Umstellungsförderung bedeutet, dass neben der Pflanzung der Reben auch die Unterstützung vollständig errichtet ist (d.h. bei einer Bewirtschaftungsänderung sind 4 Drahtebenen notwendig, bei einer Sortenumstellung reicht 1 Draht).
Die Meldung/Zahlungsantrag erfolgt über die digitale Förderplattform (DFP – Einstieg über www.eama.at mit der ID-Austria; nähere Informationen im Genehmigungsschreiben). Es sind keine Rechnungen oder sonstige Kostenbelege hochzuladen, jedoch wird darauf hingewiesen, dass diese bei einer Vor-Ort-Kontrolle vorzulegen sind.
Weitere Informationen und Hilfestellung bei der Einbringung des Zahlungsantrages erhalten Sie bei den Weinbauberatern – Terminvereinbarung erforderlich!
Im Fall von Auspflanzungen, die jetzt im Frühjahr 2025 durchgeführt wurden/werden, muss demnach nach der Pflanzung eine gesonderte Auspflanzmeldung erfolgen. Zusätzlich ist im Rahmen einer Korrektur zum Mehrfachantrag die Sorte sowie das konkrete Pflanzdatum nachzutragen.
Um Probleme bei der Auszahlung bzw. hohen nachträglichen Korrekturbedarf zu vermeiden, beachten Sie in ihrem eigenen Interesse diese Bestimmungen.
Sollte für diese Auspflanzungen auch eine Umstellungsförderung im Rahmen der Weinmarktordung beantragt worden sein, ist hier gesondert die Fertigstellung mittels „Zahlungsantrag“ zu melden. Diese Meldung ist erst nach Erhalt der Genehmigung durch die AMA möglich.
Fertigstellung im Sinne der Umstellungsförderung bedeutet, dass neben der Pflanzung der Reben auch die Unterstützung vollständig errichtet ist (d.h. bei einer Bewirtschaftungsänderung sind 4 Drahtebenen notwendig, bei einer Sortenumstellung reicht 1 Draht).
Die Meldung/Zahlungsantrag erfolgt über die digitale Förderplattform (DFP – Einstieg über www.eama.at mit der ID-Austria; nähere Informationen im Genehmigungsschreiben). Es sind keine Rechnungen oder sonstige Kostenbelege hochzuladen, jedoch wird darauf hingewiesen, dass diese bei einer Vor-Ort-Kontrolle vorzulegen sind.
Weitere Informationen und Hilfestellung bei der Einbringung des Zahlungsantrages erhalten Sie bei den Weinbauberatern – Terminvereinbarung erforderlich!