Korrekturen zum Mehrfachantrag 2025
Schlagnutzungsänderungen sind jederzeit (bis 15 Tage vor Auszahlungstermin) zulässig und prämienfähig, sofern noch keine Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb angekündigt oder Abweichungen festgestellt wurden.
Nicht prämienfähig anerkannt nach dem 15. April werden:
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen bzw. Codierungen (z.B. DIV, MS, DS, AH, SLK, NAT, …) –
ausgenommen sind:
Pflanzenschutzmittelcodierungen (PSMCS, PSMBIO),
Flächenbeantragungen ohne Prämie (OP),
Grundinanspruchnahme (GI) bzw.
„BHG“-Code im Rahmen von Schlagnutzungsänderungen.
Nähere Informationen betreffend Korrekturen erhalten Sie bei den Beratern für Pflanzenbau:
Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801
Nicht prämienfähig anerkannt nach dem 15. April werden:
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen bzw. Codierungen (z.B. DIV, MS, DS, AH, SLK, NAT, …) –
ausgenommen sind:
Pflanzenschutzmittelcodierungen (PSMCS, PSMBIO),
Flächenbeantragungen ohne Prämie (OP),
Grundinanspruchnahme (GI) bzw.
„BHG“-Code im Rahmen von Schlagnutzungsänderungen.
Nähere Informationen betreffend Korrekturen erhalten Sie bei den Beratern für Pflanzenbau:
Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801