Flächendeckende Zwischenfruchtbegrünung
Gemäß Förderrichtlinien muss eine flächendeckende Begrünung im Begrünungszeitraum erreicht werden.
Die Überprüfung erfolgt mittels satellitengestütztem Flächenmonitoring.
Achten Sie daher auf eine ordnungsgemäße, möglichst sorgfältige Anlage der Zwischenfrüchte (entsprechendes Saat-beet und Sätechnik, Saatstärke, Saatzeitpunkt, Wahl von geeigneten Begrünungskulturen). Anzumerken ist, dass die Vorgaben bei den einzelnen Begrünungsvarianten lediglich ein Mindestmaß darstellen.
Kann keine flächendeckende Begrünung erreicht werden (zB durch zu trockene Witterung, schlechte Saatgutqualität, Schädlingsbefall, …), muss diese abgemeldet werden!
Saatgutnachweise sind grundsätzlich nur im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen von Bedeutung, wenn zB nicht alle notwendigen Mischungspartner am Feld ersichtlich sind.
Weitere Informationen finden Sie in der Juli-Ausgabe der Landwirtschaft auf den Seiten 24 und 25.
Die Überprüfung erfolgt mittels satellitengestütztem Flächenmonitoring.
Achten Sie daher auf eine ordnungsgemäße, möglichst sorgfältige Anlage der Zwischenfrüchte (entsprechendes Saat-beet und Sätechnik, Saatstärke, Saatzeitpunkt, Wahl von geeigneten Begrünungskulturen). Anzumerken ist, dass die Vorgaben bei den einzelnen Begrünungsvarianten lediglich ein Mindestmaß darstellen.
Kann keine flächendeckende Begrünung erreicht werden (zB durch zu trockene Witterung, schlechte Saatgutqualität, Schädlingsbefall, …), muss diese abgemeldet werden!
Saatgutnachweise sind grundsätzlich nur im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen von Bedeutung, wenn zB nicht alle notwendigen Mischungspartner am Feld ersichtlich sind.
Weitere Informationen finden Sie in der Juli-Ausgabe der Landwirtschaft auf den Seiten 24 und 25.