Maul- und Klauenseuche – Aktuelle Situation – Biosicherheitsmaßnahmen
Die MKS ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Bei Seuchenverdacht hat die Behörde eine sofortige Betriebssperre und eine Verdachtsuntersuchung einzuleiten.
In der Slowakei und in Ungarn wurden in den letzten Wochen (zuletzt am 17.4. in Ungarn) mehrere Fälle dieser hochgefährlichen Erkrankung bei Nutztieren bestätigt.
In Österreich gibt es bis dato keinen Fall.
Vorbeugend wurden aber auch in Österreich Maßnahmen ergriffen, um eine Einschleppung bzw. Aus-breitung zu verhindern. Es gelten beispielsweise Einfuhrbeschränkungen und -verbote für Tiere aus Ungarn und der Slowakei und in Grenznähe wurde eine Überwachungs- und weitere Sperrzone festgelegt.
Die Bezirke Hollabrunn und Korneuburg liegen außerhalb dieser Zonen, wobei aber aufgrund der Ge-fährlichkeit der Krankheit (und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden) auch in unserem Gebiet größte Vorsicht geboten ist und Biosicherheitsmaßnahmen – vor allem für paarhuferhaltende Betriebe – dringend angeraten werden. Die aktuell gültigen Maßnahmen und Verordnungsinhalte, die je nach Seuchenlage laufend angepasst werden sowie umfangreiche Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ oder des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) unter https://www.noe.at oder https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/ krankheiten/mks.html.
Auch die Bezirksbauernkammern wollen einen Beitrag zur Biosicherheit leisten - benutzen Sie bei Betreten des Kammergebäudes den im Eingangsbereich vorhandenen Seuchenteppich.
Bei Seuchenverdacht hat die Behörde eine sofortige Betriebssperre und eine Verdachtsuntersuchung einzuleiten.
In der Slowakei und in Ungarn wurden in den letzten Wochen (zuletzt am 17.4. in Ungarn) mehrere Fälle dieser hochgefährlichen Erkrankung bei Nutztieren bestätigt.
In Österreich gibt es bis dato keinen Fall.
Vorbeugend wurden aber auch in Österreich Maßnahmen ergriffen, um eine Einschleppung bzw. Aus-breitung zu verhindern. Es gelten beispielsweise Einfuhrbeschränkungen und -verbote für Tiere aus Ungarn und der Slowakei und in Grenznähe wurde eine Überwachungs- und weitere Sperrzone festgelegt.
Die Bezirke Hollabrunn und Korneuburg liegen außerhalb dieser Zonen, wobei aber aufgrund der Ge-fährlichkeit der Krankheit (und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden) auch in unserem Gebiet größte Vorsicht geboten ist und Biosicherheitsmaßnahmen – vor allem für paarhuferhaltende Betriebe – dringend angeraten werden. Die aktuell gültigen Maßnahmen und Verordnungsinhalte, die je nach Seuchenlage laufend angepasst werden sowie umfangreiche Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ oder des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) unter https://www.noe.at oder https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/ krankheiten/mks.html.
Auch die Bezirksbauernkammern wollen einen Beitrag zur Biosicherheit leisten - benutzen Sie bei Betreten des Kammergebäudes den im Eingangsbereich vorhandenen Seuchenteppich.