An die Erfassung der Bodenproben denken!
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Diese Maßnahme schreibt vor, dass pro angefangener 5 ha förderfähiger Grünlandfläche unter 18 Prozent Hangneigung eine Bodenprobe bis spätestens 31. Dezember 2025 gezogen werden muss. Als Basis für die Berechnung der notwendigen Probenanzahl dient die förderfähige Grünlandfläche unter 18% Hangneigung laut MFA 2025. Vorgeschriebene Parameter, die untersucht werden müssen, sind pH-Wert, Phosphor- und Kaliumgehalt sowie der Humusgehalt.
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker
In dieser Maßnahme muss bis spätestens 31. Dezember 2026 pro angefangener 5 ha Ackerfläche innerhalb der Gebietskulisse eine Bodenprobe gezogen werden. Die Basis für die Berechnung der notwendigen Bodenuntersuchungen ist der Ackerfläche innerhalb der Gebietskulisse laut MFA 2026. Die zu untersuchenden Parameter sind pH-Wert, Stickstoff-, Phosphor- und Kaliumgehalt und Humusgehalt. Beim Stickstoff muss entweder der nachlieferbare Stickstoffgehalt oder der Gehalt an mineralischem Stickstoff untersucht werden.
Für die Bodenproben gelten, unabhängig davon für welche ÖPUL-Maßnahme die Proben gezogen wurden, folgende Punkte:
- Anrechenbar sind Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen wurden.
- Eine Weitergabe von Flächen inklusive einer Bodenuntersuchung ist nicht möglich, da die Proben einem MFA zugeordnet werden müssen.
- Die Bodenprobenziehung muss nach den Richtlinien der sachgerechten Düngung oder der EUF-Methode erfolgen.
- Die Untersuchungen sind in einem akkreditierten Labor durchzuführen.
- Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen müssen bis spätestens zum Ende der jeweiligen Frist unter www.eAMA.at im Invekos-GIS erfasst werden.
- Zu erfassen sind das Eingangsdatum im Labor, die Probennummer und das akkreditiere Labor. Je nachdem welches Labor ausgewählt wird, öffnet sich eine Liste mit den zu erfassenden Analyseergebnissen.
- Die Probe muss außerdem einem MFA zugeordnet werden. Üblicherweise muss die Probe dem MFA zugeordnet werden in dem sie gezogen wurde. Kommt eine Fläche im Herbst neu zum Betrieb und auf dieser wird noch im Herbst eine Bodenprobe gezogen, kann die Probe ausnahmsweise dem darauffolgenden MFA zugeordnet werden.
- Nach der Zuordnung zu einem MFA, muss angegeben werden, auf welchem Feldstück und gegebenenfalls auf welchem Schlag die Probe gezogen wurde. Eine Liste mit den möglichen Feldstücken öffnet sich nach der Auswahl des MFAs. Eine Schlagliste ist nach der Auswahl eines Feldstücks möglich. Wurden von einem Schlag mehrere Proben gezogen, reicht die Zuordnung zum jeweiligen Feldstück aus.
Anerkannte Labore sind:
- Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
- AGRANA Zucker GmbH
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- Kalb Analytik
- Agrolab Agrarzentrum GmbH
- cewe GmbH
Für die Unterstützung zur selbsttätigen Bodenproben-Erfassung stehen Anleitungen der LK NÖ kostenlos zur Verfügung.Zusätzlich dazu gibt es von Seiten der AMA ein YouTube-Video mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung