ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen
Weiterbildung als Fördervoraussetzung
Als Fördervoraussetzung sind für gewisse ÖPUL-Maßnahmen Weiterbildungen notwendig. Werden diese Weiterbildungen nicht erfüllt, führt das zu Sanktionen bei den ÖPUL-Prämien. Pro Maßnahme oder Zuschlag ist eine bestimmte Stundenanzahl an Weiterbildung zu speziell vorgegebenen Themen notwendig. Einen genauen Überblick liefert die Tabelle.
Welche Maßnahmen brauchen Weiterbildung
ÖPUL-Maßnahme | Weiterbildungsthema | Stundenausmaß |
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) | Biodiversitätsrelevante Themen | 3 |
Biologische Wirtschaftsweise (Bio) | Biodiversitätsrelevante Themen | 3 |
Biologische Wirtschaftsweise (Bio) | Biorelevante Themen | 5 |
UBB/Bio: Zuschlag Naturschutz - Monitoring | Einführung ins Monitoring | 3 |
Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel (EEB) | Stickstoffdüngung, angepasste Nutzungshäufigkeit im Grünland | 3 |
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA) | Grundwasserschutz, Humusaufbau, wassersparende Bewirtschaftungsmethoden, grundwasserschonende Bewässerung, stickstoff-/emissionsreduzierte Fütterung, Gewässerschutzkonzept | 10 |
GWA – Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien | Bodenproben, Humusaufbau, pfluglose Bodenbearbeitung | 3 |
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) | Grünlandbewirtschaftung, Nutzungsverfahren- und Häufigkeiten, Düngeplanung unter Berücksichtigung des Tierbestandes oder Umsetzbarkeit, abgestufter Wiesenbau | 5 |
Abgestimmte Kurse für jede Maßnahme
Aufgrund der unterschiedlichen Themen, die vorgegeben sind, gibt es für jede Maßnahme speziell abgestimmte Kurse. Diese Kurse können daher nicht für andere Maßnahmen angerechneten werden. Einzig und allein die Kurse zu biodiversitätsrelevanten Themen können sowohl von UBB- als auch Bio-Teilnehmenden besucht werden, da hier das vorgeschriebene Thema ident ist. Bio-Teilnehmende müssen jedoch noch zusätzlich zu den biodiversitätsrelevanten Themen fünf Stunden Weiterbildung zu biorelevanten Themen besuchen.
Bis wann ist die Weiterbildung zu absolvieren
bildungen müssen in Summe bis spätestens 31. Dezember 2025 erfüllt werden. Aufgrund des deutlich größeren Weiterbildungsbedarfs müssen die Weiterbildungen für die Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz Acker" und dem dazugehörigen "Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien" bis spätestens 31. Dezember 2026 erledigt werden. Die Weiterbildungen für den Zuschlag "Naturschutz-Monitoring" bei UBB und Bio sind im ersten Teilnahmejahr zu machen.
Als ÖPUL-Weiterbildung anrechenbar sind Kurse, die ab 1. Jänner 2022 besucht wurden. Derselbe Kurs zählt pro Betrieb nur einmal als Weiterbildung.
Wer darf die Weiterbildung besuchen?
Die ÖPUL-Weiterbildungen sind vorrangig vom Betriebsführer oder der Betriebsführerin zu besuchen. Aufgrund betrieblicher Erfordernisse kann eine maßgeblich am Betrieb tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Person die Weiterbildung absolvieren.
Das können zum Beispiel Ehepartner, Hofübergeber/-nachfolger, Gesellschafter oder Verwalter sein. Maßgeblich am Betrieb tätige Ehepartner oder Hofübergeber/-nachfolger dürfen selbst keinen eigenen Betrieb führen.
Ein Kursbesuch für den anderen familieninternen Betrieb würde die Betriebsteilung in Frage stellen, da bei Betriebsteilungen wie zwischen Fremden gehandelt werden muss.
Wer bietet Weiterbildungen an?
In Niederösterreich bietet das LFI eine Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten an. Details dazu finden Sie in den Bezirksbauernkammer-Rundschreiben oder auf der LFI-Homepage. Das Angebot reicht von Präsenzkursen bis Onlineformaten, wie Webinaren und Onlinekursen.
Liste der Bildungsanbieter
ÖPUL-Weiterbildungen können aber auch bei allen anderen anerkannten Bildungsanbietern besucht werden. Hier geht´s zur Liste der anerkannten Bildungsanbieter.
Spezielle Weiterbildungsangebote
Die Weiterbildung zum Naturschutz-Monitoring bietet ausschließlich das ÖKL an. 2024 neu eingestiegene Betriebe werden vom ÖKL informiert.
Weiterbildungen für den Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien bietet nur das LFI Wien in Zusammenarbeit mit der AGES an.
Absolvierte ÖPUL-Weiterbildungen auf eAMA?
Wer bereits ÖPUL-Weiterbildungen absolviert hat, findet einen Überblick auf eAMA unter "Flächen", "Abfragen" und dem Punkt "Weiterbildung ÖPUL". Diese Abfrage zeigt absolvierte Weiterbildungen von allen Bildungsanbietern, zum Beispiel von einem LFI aus einem anderen Bundesland oder von Bio Austria. Kammer- und LFI-NÖ Mitarbeiter:innen können lediglich Auskunft über Weiterbildungen geben, die beim LFI NÖ besucht wurden. In der Abfrage wird je Maßnahme angezeigt, wie viele Weiterbildungsstunden absolviert wurden und bis zu welchem Datum die gesamte Weiterbildung abgeschlossen sein muss. Weiters werden Datum und Kursbezeichnung der besuchten Weiterbildungen angezeigt.
Welche Kurse scheinen in der AMA-Abfrage auf?
Alle Bildungsanbieter haben die Weiterbildungsdaten Ende Oktober 2023 gemeldet. Alle Kurse, die danach absolviert wurden, werden im Herbst 2024 an die AMA übermittelt. Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Übermittlung den Kursbeitrag noch nicht bezahlt haben oder nicht zugestimmt haben, dass das LFI NÖ die Teilnehmerdaten an die AMA übermitteln darf, wurden nicht an die AMA übertragen und scheinen in der Abfrage nicht auf.
Achtung: Landwirtschaftskammer und Bezirksbauernkammer können keine Kurse auf AMA abfragen
Diese Abfrage kann mittels Landwirte-Einstieg mit Betriebsnummer und PIN-Code
oder
mit Handysignatur
eingesehen werden.
Bezirksbauernkammer und Landwirtschaftskammer haben dazu keine Berechtigung.