Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
Die Fläche gilt im Rahmen der Maßnahme als begrünt, wenn der maximale Zeitraum zwischen
Ernte Hauptfrucht – Anlage Zwischenfrucht 30 Tage
Umbruch Zwischenfrucht – Anbau Hauptfrucht 30 Tage
Ernte Hauptfrucht – Anbau Hauptfrucht 50 Tage
beträgt.
Bei der Anlage von Zwischenfrüchten ist Folgendes zu beachten:
Anbau von mindestens 3 Mischungspartnern aus 2 Pflanzenfamilien bis spätestens 15. Oktober. Erfolgt der Anbau erst nach dem 20. September, dann sind zwingend winterharte Kulturen erforderlich (Reinsaat mit einer Kultur ist dabei auch zulässig!).
Die Mindestanlagedauer der Zwischenfrucht beträgt 42 Tage.
Es sind laufend schlagbezogene Aufzeichnungen über folgende Termine zu führen:
Ernte der Hauptfrucht
Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht (Begrünung)
Anlage der Nachfolge-Hauptfrucht
Detaillierte Informationen zu den ÖPUL-Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ bzw. „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ finden Sie im AMA-Merkblatt im u.a. LINK
Ernte Hauptfrucht – Anlage Zwischenfrucht 30 Tage
Umbruch Zwischenfrucht – Anbau Hauptfrucht 30 Tage
Ernte Hauptfrucht – Anbau Hauptfrucht 50 Tage
beträgt.
Bei der Anlage von Zwischenfrüchten ist Folgendes zu beachten:
Anbau von mindestens 3 Mischungspartnern aus 2 Pflanzenfamilien bis spätestens 15. Oktober. Erfolgt der Anbau erst nach dem 20. September, dann sind zwingend winterharte Kulturen erforderlich (Reinsaat mit einer Kultur ist dabei auch zulässig!).
Die Mindestanlagedauer der Zwischenfrucht beträgt 42 Tage.
Es sind laufend schlagbezogene Aufzeichnungen über folgende Termine zu führen:
Ernte der Hauptfrucht
Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht (Begrünung)
Anlage der Nachfolge-Hauptfrucht
Detaillierte Informationen zu den ÖPUL-Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ bzw. „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ finden Sie im AMA-Merkblatt im u.a. LINK