Verbotszeiträume für die Stickstoffdüngung im Herbst
Des Weiteren gelten bei der Herbstdüngung mit leichtlöslichen N-Düngemitteln (= N-Mineraldünger, Gülle, Jauche, Biogasgülle, …) mit max. 60 kg N ab Lager strengere Mengenbeschränkungen.
Im Downloadbereich finden Sie die Zeiträume in Tabellenform.
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