GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung
Auf Ackerflächen ist die Mindestbodenbedeckung erfüllt durch:
Anlage einer Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht) oder
Belassen von Ernterückständen oder
Mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (zB mittels Grubber oder Scheibenegge)
Dh es dürfen max. 20 % der Ackerfläche gepflügt (ohne Pflanzenbewuchs) sein!
Vom Flächen-Mindestausmaß ausgenommen sind
Flächen mit Erdäpfel, Ölkürbis, Zuckerrüben, Heil- und Gewürzpflanzen, Sommermohn, Öllein und Saatgutvermehrung für Gräser und Mais sowie
Flächen auf schweren Böden bei schweine- und geflügelhaltenden Betrieben mit mindestens 0,3 GVE/ha Ackerfläche und bis zu 40 ha Ackerfläche sowie mit einem Anteil von mehr als 30% Mais, wobei aber eine Mindestbodenbedeckung auf 55 % der Ackerflächen von jedem Betrieb keinesfalls unterschritten werden darf!
Zur Errechnung der Mindestbodenbedeckung steht der Bodenbedeckungsrechner unter u.a. LINK auf Basis der MFA-Daten 2024 zur Verfügung.
Ergänzender Hinweis: Bei der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ muss eine flächendeckende Begrünung von mind. 85 % der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des gesamten Jahres eingehalten werden.
Anlage einer Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht) oder
Belassen von Ernterückständen oder
Mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (zB mittels Grubber oder Scheibenegge)
Dh es dürfen max. 20 % der Ackerfläche gepflügt (ohne Pflanzenbewuchs) sein!
Vom Flächen-Mindestausmaß ausgenommen sind
Flächen mit Erdäpfel, Ölkürbis, Zuckerrüben, Heil- und Gewürzpflanzen, Sommermohn, Öllein und Saatgutvermehrung für Gräser und Mais sowie
Flächen auf schweren Böden bei schweine- und geflügelhaltenden Betrieben mit mindestens 0,3 GVE/ha Ackerfläche und bis zu 40 ha Ackerfläche sowie mit einem Anteil von mehr als 30% Mais, wobei aber eine Mindestbodenbedeckung auf 55 % der Ackerflächen von jedem Betrieb keinesfalls unterschritten werden darf!
Zur Errechnung der Mindestbodenbedeckung steht der Bodenbedeckungsrechner unter u.a. LINK auf Basis der MFA-Daten 2024 zur Verfügung.
Ergänzender Hinweis: Bei der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ muss eine flächendeckende Begrünung von mind. 85 % der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des gesamten Jahres eingehalten werden.