Höhere Gewalt bzw. außergewöhnliche Umstände
Nach Elementarereignissen wie Unwettern, Überflutungen oder langanhaltenden Niederschlägen, … kann es vorkommen, dass keine Ernte von beantragten Kulturen möglich ist. In diesen Fällen ist es zweckmäßig, um Anerkennung von „Höherer Gewalt“ anzusuchen.
Eine einzelbetriebliche Meldung (z.B. keine Ernte von Kartoffeln oder Getreide) ist über eAMA - „Eingaben“ - „andere Eingaben“ einzureichen. Weiters ist eine Meldung sinnvoll, wenn durch die
Naturkatastrophe inhaltliche Auflagen nicht eingehalten werden können - z.B. Flächen mit Befahrungsverbot müssen für Aufräumarbeiten befahren werden, Immergrün-Verpflichtungen (zeitgerechter Anbau, maximal offener Boden) oder den Weideverpflichtungen.
Bei geschädigten Naturschutzflächen (NAT, EBW) ist jedenfalls eine Meldung an die Naturschutzabteilung der Landesregierung bzw. die beauftragte Stelle notwendig - wenn die Nutzung oder Pflege der Projektflächen nicht so wie in der Projektbestätigung vorgeschrieben - durchgeführt werden kann. Werden die Projektbestätigungsauflagen durch die Naturschutzabteilung abgeändert, ist keine Meldung an die AMA erforderlich. Können jedoch die Projektbestätigungsauflagen nicht eingehalten oder die Flächen nicht mehr rekultiviert werden, ist eine einzelbetriebliche Meldung an die AMA notwendig.
Bei einer einzelbetrieblichen Meldung sind immer Nachweise (z.B. Fotos, Schadensprotokoll Hagelversicherung, …) hochzuladen.
Eine einzelbetriebliche Meldung (z.B. keine Ernte von Kartoffeln oder Getreide) ist über eAMA - „Eingaben“ - „andere Eingaben“ einzureichen. Weiters ist eine Meldung sinnvoll, wenn durch die
Naturkatastrophe inhaltliche Auflagen nicht eingehalten werden können - z.B. Flächen mit Befahrungsverbot müssen für Aufräumarbeiten befahren werden, Immergrün-Verpflichtungen (zeitgerechter Anbau, maximal offener Boden) oder den Weideverpflichtungen.
Bei geschädigten Naturschutzflächen (NAT, EBW) ist jedenfalls eine Meldung an die Naturschutzabteilung der Landesregierung bzw. die beauftragte Stelle notwendig - wenn die Nutzung oder Pflege der Projektflächen nicht so wie in der Projektbestätigung vorgeschrieben - durchgeführt werden kann. Werden die Projektbestätigungsauflagen durch die Naturschutzabteilung abgeändert, ist keine Meldung an die AMA erforderlich. Können jedoch die Projektbestätigungsauflagen nicht eingehalten oder die Flächen nicht mehr rekultiviert werden, ist eine einzelbetriebliche Meldung an die AMA notwendig.
Bei einer einzelbetrieblichen Meldung sind immer Nachweise (z.B. Fotos, Schadensprotokoll Hagelversicherung, …) hochzuladen.